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Rechtsberatung zu Pflege- und Heimrecht

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Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. mit Sitz in Bonn berät bundesweit bei Fragen zu Pflege und Wohnen im Alter, beispielsweise zu Entgelterhöhungen, Hausverboten oder Mitwirkungsrechten im Heimbeirat. (© Foto: rupbilder - Fotolia) 

 

Ziel des unabhängigen und gemeinnützigen Vereins ist es, die Rechte und Lebensbedingungen von pflegebedürftigen Menschen zu verbessern. Um dies zu erreichen, informieren fachkundige Juristen im telefonischen Beratungsdienst der BIVA Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über ihre Rechte und helfen bei Problemen. Zudem prüfen die Berater auch Heim- und Pflegeverträge.
Darüber hinaus stellt die BIVA im Sinne pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen sozialpolitische Forderungen im Bereich Pflege und ist an Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Die BIVA betreibt Aufklärungsarbeit, indem sie Schulungen und Vorträge anbietet und umfangreiche Informationen als Broschüren und Artikel auf ihrer Homepage www.biva.de kostenfrei bereitstellt.

BIVA-Beratungsdienst zu Pflege- und Heimrecht

Tel.: 0228-909048-0
Mo.–Fr. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Di. und Mi. 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
beratung@biva.de