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Pressemeldung vom 23.04.2012

Kampf gegen Alkoholmissbrauch am Freien Stuhl in Westenholz: Landrat Manfred Müller kündigt auch in diesem Jahr Kontrollen an - „Auch Eltern sind in der Pflicht“

Kreis Paderborn (krpb). Keine Alkoholexzesse am Freien Stuhl in Westenholz: Landrat Manfred Müller kündigt auch für den diesjährigen Maifeiertag umfangreiche Kontrollen und ein konsequentes Eingreifen der Behörden an. „Unser Ziel ist es, junge Menschen zu schützen. Betrunkene Jugendliche werden wir nicht dulden. Sie müssen direkt wieder umkehren oder von ihren Eltern oder Angehörigen abgeholt werden“, betont Müller. „Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden knallhart geahndet“, warnt der Behördenchef.

Der freie Stuhl in Westenholz hatte sich in der Vergangenheit zum Brennpunkt entwickelt. Vor allem in 2006 hatten sturztrunkene Jugendliche, die im Rettungswagen landeten, Schlagzeilen gemacht. Nachfolgend wurde eine Ordnungspartnerschaft eingerichtet, die bereits Erfolge zeigt. So seien in den letzten zwei Jahren wieder mehr Familien und Gruppen unterwegs gewesen, in denen Alkohol nicht die Hauptrolle gespielt hat, bilanziert Landrat Manfred Müller. Und genau da möchten die Verantwortlichen anknüpfen.

Die Kreispolizei Paderborn, das Kreisjugendamt Paderborn und das Ordnungsamt der Stadt Delbrück setzen deshalb auch in diesem Jahr wieder auf umfangreiche Kontrollen. Wie in den vergangenen Jahren werden rund um das Gebiet Straßensperren errichtet, kein Auto kommt durch. Halte- und Parkverbote sowie umfangreiche Verkehrs- und Alkoholkontrollen stehen ebenfalls auf dem Plan.

Damit der Maifeiertag nicht im Rettungswagen endet, appelliert Landrat Manfred Müller darüber hinaus auch an die Verantwortung der Eltern. „Auch sie müssen hinsehen. Denn als Erziehungsberechtigte sind sie in der Pflicht“, betont der Behördenchef und rät Eltern, neben dem Gespräch auch einen Blick in den prall gefüllten Rucksack oder den Bollerwagen des Nachwuchses zu werfen.

Schon in den vergangenen Wochen wurden bereits Briefe über die Schulen an die Eltern verteilt. Auch darin erinnert das Kreisjugendamt an die elterliche Verantwortung, zeigt auch Konsequenzen einer Aufsichtspflichtverletzung auf.

„Grundsätzlich sollte jeder Erwachsene reagieren, wenn Jugendliche Alkohol trinken oder in der Öffentlichkeit zur Zigarette greifen“, betont Kreisjugendamtsleiter Hermann Hutsch. Die Ab- und Weitergabe von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige sei kein Kavaliersdelikt, sondern „stellt eine erhebliche Ordnungswidrigkeit dar, die durch hohe Geldbußen geahndet werden kann“, so der Amtsleitung.

Nicht nur die Jugendlichen selbst, sondern jeder Erwachsene, der Minderjährigen Zugang zu Alkohol und Nikotin verschaffe, mache sich strafbar und müsse mit empfindlichen Straßen rechnen, ergänzt Hutsch.

Zur Erinnerung noch einmal die wichtigen Vorschriften:

Der Verkauf von Alkohol ist an unter 16-Jährige generell verboten. An unter 18-Jährige ist der Verkauf von branntweinhaltigen Alkoholika wie Schnäpse, Liköre, Rum und Whiskey nicht gestattet. Das gilt auch für Alcopops, die zwar wie Limonade aussehen und schmecken, aber hochprozentig sind.

Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt. Der Verkauf von Tabakwaren und Zigaretten an Kunden unter 18 Jahren ist verboten.

 

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