Entmündigung? Das war gestern. Vor 20 Jahren wurde das seit dem 1. Januar 1900 geltende Entmündigungsrecht grundlegend reformiert. Das Amtsgericht Paderborn nimmt das Jubiläum zum Anlass, am Donnerstag, 25. Oktober 2012, ab 15 Uhr ausführlich über Aufgaben und Pflichten eines Berufsbetreuers, Kosten eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens und die Vorsorgeinstrumente Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung zu informieren. Informationsstände der Betreuungsstellen von Stadt und Kreis Paderborn, der Heimaufsicht, Pflegeberatung, Betreuungsverbände, der Projektgruppe zur Vermeidung von Fixierungen und des Amtsgerichts Paderborn runden das Tagesprogramm ab. Amtsgerichtsdirektor Günter Köhne und Landrat Manfred Müller laden alle Interessierten ein, sich über alle Facetten eines Themas zu informieren, „das wirklich jeden angeht“, betonen Köhne und Müller.
Während die Entmündigung für den Betroffenen massive Einschnitte in seine Selbstbestimmung bedeutete, „steht mit dem jetzigen Betreuungsrecht das selbstbestimmte Wohl im Mittelpunkt“, sagt Amtsgerichtsdirektor Günter Köhne. Unterstützung erfahre der Betroffene durch seinen rechtlichen Betreuer. „Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten“, heißt es glücklicherweise heute im Gesetz, betont Köhne.
Wer die Aufgaben des rechtlichen Betreuers übernimmt, kann jedermann bereits in guten Zeiten durch eine Vorsorgevollmacht festlegen. Doch was ist dabei zu berücksichtigen? Was ist der Unterschied zur Betreuungs- oder Patientenverfügung? Was kostet ein gerichtliches Betreuungsverfahren, und wie weit reichen die Aufgaben und Pflichten des Berufsbetreuers?
Der „Tag des Betreuungsrechts“ gibt Antworten auf diese und noch viele weitere Fragen und lädt ein, sich mit Fachleuten auszutauschen. Angeboten werden Vorträge zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung, Pflichten und Aufgaben des Berufsbetreuers, Kosten des Betreuungsverfahrens sowie eine Podiumsdiskussion mit Fachleuten zum Thema „Betreuung – Allheilmittel bei Problemen oder Entselbständigung der Betroffenen statt Hilfe zur Eigenständigkeit“.
An den Informationsständen stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstellen, einzelner Betreuungsverbände und natürlich des Amtsgerichts Paderborn für die Beantwortung individueller Fragen zur Verfügung.
Das Ende der Veranstaltung ist für 19:30 Uhr vorgesehen.
Das Programm im Detail:
Programm
Zeitablauf und Referenten
15:00 Uhr Begrüßung
Klemens Thiemann
Präsident des Landgerichts Paderborn
Günter Köhne
Direktor des Amtsgerichts Paderborn
Manfred Müller
Landrat des Kreises Paderborn
15:15 Uhr Entmündigung – Betreuung:
Eine Gegenüberstellung aus juristischer Sicht
Daniel Bartmann, Richter
Amtsgericht Paderborn
15:30 Uhr Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung
Rita Moneke, Rechtspflegerin
Amtsgericht Paderborn
Stefan Amsbeck, Dipl.-Sozialarbeiter
Betreuungsstelle des Kreises Paderborn
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17:30 Uhr Pflichten und Aufgaben des Berufsbetreuers – Wille und Wohl des Betreuten
Hans-Walter Vonde, Dipl.-Sozialpädagoge
Verein der Berufsbetreuer
18:00 Uhr Kosten des Betreuungsverfahrens
Katharina Rohden, Rechtspflegerin
Amtsgericht Paderborn
18:30 Uhr Podiumsdiskussion:
Betreuung - Allheilmittel bei Problemen oder Entselbständigung der Betroffenen statt Hilfe zur Eigenständigkeit
Ende der Veranstaltung ca. 19:30 Uhr
Mehr Infos: www.ag-paderborn.nrw.de
Ansprechpersonin:
Amtsgericht Paderborn
Cordula Stratmann
Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn
Tel.: 05251 126-419, Fax: 05251 126-360
E-Mail: cordula.stratmann@ag-paderborn.nrw.de
Internet: www.ag-paderborn.nrw.de
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
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