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Pressemeldung vom 16.03.2012

Landtagswahl 2012

NRW wählt am 13. Mai 2012 einen neuen Landtag!


226.445 Bürgerinnen und Bürger im Kreis Paderborn sind zur Wahl aufgerufen

Meldung vom 10. Mai 2012

Wahlergebnisse der Landtagswahl 2012 am kommenden Sonntag, 13. Mai, live im Internet

- VoteManager jetzt auch als App -



Kreis Paderborn (krpb). Am kommenden Sonntag, 13. Mai, ist nicht nur Muttertag sondern auch Wahlsonntag. NRW wählt seinen neuen Landtag. Die Wahlergebnisse werden am Wahlabend live von der regio it (früher Infokom) in Gütersloh präsentiert.

Sämtliche Ergebnisse, differenziert nach Wahlbezirken, Ortsteilen, Gemeinden bis hin zum Kreis und Wahlkreis werden, sobald die entsprechende Schnellmeldung von der zuständigen Gemeinde im so genannten VoteManager erfasst worden ist, im Netz veröffentlicht.

veröffentlicht. Auf der Homepage des Kreises ist dann ein Button „Landtagswahl 2012“ gesetzt. Einfaches Anklicken genügt, um direkt zu den Ergebnissen zu gelangen, die dann fortlaufend aktualisiert werden.

Im Kreis Paderborn sind 226.445 Bürgerinnen und Bürger (2010 waren es 223.939) berechtigt, bei der Landtagswahl ihre Stimme abzugeben. Bereis 26.377 von ihnen haben sich entschieden und per Briefwahl ihre Kreuze gesetzt. Die meisten Briefwähler (13.822) wohnen in Paderborn, gefolgt von Delbrück mit 2.011 bzw. und Büren mit 1.714 Briefwählern.

Seit Anfang Mai steht die VoteManager App zum kostenlosen Download sowohl im Android Market als auch im Apple App Store bereit. Die App findet man im jeweiligen Store unter dem Suchwort VoteManager. Alternativ kann man auch über die Webseite der regio iT gesellschaft für informationstechnologie mbh gehen: www.regioit.de.

Dort findet man auf der Startseite unter Top News „VoteManager“ einen Bericht über die App. Am Ende des Berichtes befinden sich die direkten Links zum jeweiligen App-Store. Nach dem Download steht die VoteManager-App ohne Daten zur Verfügung. Am Wahlabend werden dann, mit Eingang der ersten Schnellmeldungen aus dem jeweiligen Wahlkreis, die aktuellen Ergebnisse zur Verfügung gestellt. Die Aktualisierung erfolgt mit jeder neuen Dateneingabe durch die Wahlämter in Echtzeit.

Bei der Landtagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme in der linken Spalte des Stimmzettels unterstützt der Wähler eine konkrete Person aus seinem Wahlkreis, die für den Landtag kandidiert, und entscheidet damit über das Direktmandat in seinem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme, auf der rechten Seite des Stimmzettels, entscheidet er sich – unabhängig von der Erststimme – für eine der Parteien, die zur Landtagswahl angetreten und auf dem Stimmzettel vermerkt sind. Also wählen gehen und zwei Kreuze setzen. Auf den Seiten des Kreises Paderborn ist unter www.kreis-paderborn.de ein Musterstimmzettel hinterlegt, den man sich vorab und in Ruhe am heimischen PC anschauen kann, bevor es dann am Sonntag ernst wird in der Wahlkabine.

Wer am Wahltag plötzlich erkrankt, ist dennoch nicht von der Wahl ausgeschlossen. Die Briefwahlunterlagen können in diesem Fall noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beim zuständigen Wahlamt abgeholt werden. Dazu ist der abholenden Person neben dem Wahlscheinantrag eine schriftliche Vollmacht mitzugeben, aus der hervorgeht, dass diese berechtigt ist, für den Erkrankten die Wahlunterlagen abzuholen. Nach der Stimmabgabe kann der Wahlbrief dann durch eine Person des Vertrauens bis spätestens 18.00 Uhr zurück zur Gemeindeverwaltung gebracht werden.

Wenn am Wahlabend die ersten Hochrechnungen über die Bildschirme flimmern, haben auch Wählerinnen und Wähler aus dem Kreis Paderborn an den ersten Prognosen mitgewirkt. In einigen vorab festgelegten Wahllokalen in Altenbeken, Borchen-Dörenhagen, Delbrück-Westenholz sowie Salzkotten-Mantinghausen aus dem Wahlkreis 100 Paderborn I (Kreis Paderborn ohne Stadt Paderborn) werden die Wählerinnen und Wähler nach Verlassen des Wahlraums anonymisiert befragt. Basierend auf diesen und anderen Daten können die Medien dann am Abend ihre ersten Prognosen und Hochrechnungen erstellen.

Das Paderborner Kreishaus ist am Wahlsonntag ab 17 Uhr geöffnet. Wer will, kann die Ergebnisse an den Bildschirmen im Großen Sitzungssaal verfolgen.


Bei der Landtagswahl können erneut - wie auch bei Bundestagswahlen - auf jedem Stimmzettel zwei Kreuze gemacht werden. Mit der Erststimme in der linken Spalte des Stimmzettels unterstützen die Wähler eine konkrete Person aus ihrem Wahlkreis, die für den Landtag kandidiert, und entscheiden über das Direktmandat im Wahlkreis. Mit der Zweitstimme, auf der rechten Seite des Stimmzettels, entscheiden sie sich – unabhängig von der Erststimme – für eine der Parteien, die zur Landtagswahl angetreten und auf dem Stimmzettel vermerkt sind.

Im Wahlkreis 100 Paderborn I stehen zur Wahl:

Volker Jung (CDU), Burkhard Blienert (SPD), Dr. Harald Grünau (Grüne), Heinrich Heineke (FDP), Paul-H. B. Weitkamp (Linke), Richard Gösken (Piraten) sowie Dirk Tegethof (FBI).

Bis zum 27. April waren insgesamt 16.799 (2010 endgültig 28.217) Sperrvermerke bei Personen, die Briefwahl oder einen Wahlschein beantragt haben, eingetragen. Der Anteil der Briefwähler an den Wählern im Kreis Paderborn betrug bei der letzten Landtagswahl 21 %, bei der Bundestagswahl 2009 20,2 % und bei der Europawahl 2009 15,2 %.


Etwa 1.700 ehrenamtliche Wahlhelfer in 160 Wahllokalen und 45 Briefwahlbezirken sind am Wahltag kreisweit in den Wahllokalen im Einsatz. Der jeweilige Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher und seinem Stellvertreter sowie drei bis sechs Beisitzern. Die Wahlhelfer erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine von Kommune zu Kommune unterschiedlich hohe Aufwandsentschädigung.

Wahlberechtigung


Kreiswahlleiter Landrat Manfred Müller weist darauf hin, dass in den vergangenen Wochen an alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, die Wahlbenachrichtigungskarten verschickt worden sind. Wahlberechtigt ist, wer als volljähriger Deutscher mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also dem 27. April 2012, in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

Briefwahl


Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten die Wahlberechtigten auch einen Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen oder eines Wahlscheines. Wähler, die am 13. Mai 2012 nicht in ihrem Wahllokal wählen können oder wollen, haben damit die Möglichkeit per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann schriftlich erfolgen. Die Karte ist dann in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt des Wohnortes zu senden. Darüber hinaus kann der Antrag auch online gestellt werden. Zu diesem Zweck bieten viele Kommunen in ihren Internet-Angeboten entsprechende Eingabemasken für die Antragstellung an. Natürlich kann der Antrag auch mündlich im Wahlamt gestellt werden. In diesem Fall haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, direkt vor Ort ihre Stimme abzugeben.

Mit einem Wahlschein können Wahlberechtigte am Wahlsonntag jedes Wahllokal innerhalb ihres Wahlkreises zur Stimmabgabe aufsuchen.

Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines oder von Briefwahlunterlagen muss bis zum Freitag vor dem Wahltag (11. Mai 2012) bis 18.00 Uhr beim Wahlamt gestellt sein. Der Kreiswahlleiter rät Wahlberechtigten, die von der Briefwahl Gebrauch machen, die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig wieder zurückzuschicken. Wer seinen Wahlbrief erst ein oder zwei Tage vor der Wahl zur Post gibt, läuft Gefahr, dass sein Stimmzettel nicht mehr rechtzeitig bei der zuständigen Gemeindeverwaltung ankommt. Daher ist es besser, kurz vor dem Wahltag den Wahlbrief direkt beim Rathaus einzuwerfen. Dies ist bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltag möglich.

Plötzliche Erkrankung muss kein Hinderungsgrund sein

Wer am Wahltag plötzlich erkrankt, ist dennoch nicht von der Wahl ausgeschlossen. Die Briefwahlunterlagen können in diesem Fall noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beim zuständigen Wahlamt abgeholt werden. Dazu ist der abholenden Person neben dem Wahlscheinantrag eine schriftliche Vollmacht mitzugeben, aus der hervorgeht, dass diese berechtigt ist, für den Erkrankten die Wahlunterlagen abzuholen. Nach der Stimmabgabe kann der Wahlbrief dann durch eine Person des Vertrauens bis spätestens 18.00 Uhr zurück zur Gemeindeverwaltung gebracht werden.

Die Wahlbriefe brauchen innerhalb Deutschlands nicht freigemacht werden. Für besondere Versendungsformen, z. B. durch Einschreiben, hat der Absender allerdings das zusätzliche Entgelt selbst zu tragen. Wird der Wahlbrief aus dem Ausland abgesandt, ist er zu frankieren.

Stimmzettel


Da im Kreis Paderborn zwei der insgesamt 128 Landtagswahlkreise liegen, gibt es auch zwei unterschiedliche Stimmzettel; einen für den Wahlkreis 101 Paderborn II, der für die Stadt Paderborn gilt, und einen für den Wahlkreis 100 Paderborn I, der die übrigen Städte und Gemeinden umfasst. Beide Stimmzettel zur Landtagswahl enthalten aufgrund des Zweistimmensystems sämtliche in Nordrhein-Westfalen für die Landesliste zugelassenen Wahlvorschläge.

Auf dem Stimmzettel befindet sich rechts oben eine abgeschnittene Ecke. Dies ist nicht etwa ein Produktionsfehler, sondern dient Blinden und Sehbehinderten zur Orientierung und erleichtert ihnen die Teilnahme an der Wahl, da sie ihre Stimme mit Hilfe einer speziellen Wahlschablone abgeben können. An Hand des Abschnitts können Blinde und Sehbehinderte ohne fremde Hilfe die Vorderseite des Stimmzettels erkennen und den Stimmzettel richtig in die Schablone einlegen. Bei der Herstellung der Stimmzettel wurde landesweit ein einheitliches Format zugrunde gelegt, sodass eine zentrale Herstellung von Stimmzettelschablonen durch die Blindenverbände möglich wurde. Die Schablonen werden Blinden und Sehbehinderten auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt. Bestellungen nimmt die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenverbände unter der Telefon-Nummer 01805-666456 entgegen.

Repräsentative Wahlstatistik

Auch bei der kommenden Landtagswahl wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Das Landeswahlgesetz wie auch die Landeswahlordnung enthalten detaillierte Verfahrensregelungen zum Schutz des Wahlgeheimnisses.

Briefwähler dürfen bei der Landtagswahl nicht in die Repräsentativstatistik über die Stimmabgabe einbezogen werden. Somit können Wahlberechtigte, die trotzdem Vorbehalte gegen die Wahlstatistik haben, auf die Briefwahl ausweichen.

Die repräsentative Wahlstatistik gibt Aufschluss über die Wahlbeteiligung und das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen (Jungwähler, mittlere Altersgruppen, ältere Generation, Frauen, Männer). Ferner kann mit ihr die Struktur der Wähler und Nichtwähler analysiert werden. Darüber hinaus können Parteipräferenzen von Bevölkerungsgruppen untersucht werden.

Aus sämtlichen Stimmbezirken NRWs dürfen nicht mehr als 5 % für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt werden. Die Auswahl der Stimmbezirke trifft der IT.NRW (früheres Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik) im Einvernehmen mit der Landeswahlleiterin. Im Kreis Paderborn werden insgesamt 6 Stimmbezirke (Altenbeken, Büren, Hövelhof, Salzkotten und zwei in Paderborn) in die Wahlstatistik einbezogen.

In den betroffenen Stimmbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck für Frauen und Männer nach fünf Altersgruppen verwendet. Auf den Wahlbenachrichtigungen und in den Wahllokalen wird auf die repräsentative Wahlstatistik besonders hingewiesen. Das Wahlgeheimnis ist durch die Vorkehrungen der Wahlvorschriften in jedem Fall gewahrt.

Achtung:

Am Tag der Wahl erhalten Sie über diese Internetseite die aktuellen Wahlergebnisse.

Momentan gelangen Sie über einen „Klick“ auf den beigefügten Link noch zu den Wahlergebnissen aus dem Jahr 2010.


Da die Seiten jedoch am Wahlabend identisch sein werden, Ergebnisse ähnlich zu finden sind, können Sie sich bereits jetzt mit der Seite vertraut machen.

Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Da blinde und sehbehinderte Menschen dieses Recht oft nur mit Hilfe einer Wahlschablone selbständig wahrnehmen können, stehen ihnen bei den Wahlen zum nordrhein-westfälischen Landtag wieder kostenlose Wahlhilfen zur Verfügung, die sie ab sofort telefonisch anfordern können. 

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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