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Pressemeldung vom 10.05.2013

Betreuungsgeld kommt: Anträge können voraussichtlich ab Juli 2013 gestellt werden - Betreuungsgeldgesetz tritt am 1. August in Kraft -

Kreis Paderborn (krpb). Ab dem 1. August 2013 haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld. Gezahlt wird das Geld an jene Mütter und Väter, die für ihr Kind keine Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen, ihre Kleinkinder also selbst betreuen.

Betreuungsgeld kann in der Regel vom Beginn des 15. Lebensmonats bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Beantragt werden kann diese staatliche Leistung für alle Kinder, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden. Im ersten Jahr nach seiner Einführung werden monatlich 100 Euro gezahlt. Ab dem 1. August 2014 dann 150 Euro. Bezogen werden kann das Geld für maximal 22 Lebensmonate, längstens bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes.

Das Betreuungsgeld wird unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind, denn die Förderung knüpft nicht an eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit eines oder beider Elternteile an. Das Betreuungsgeld wird als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, den Kindergeldzuschlag und die Sozialhilfe angerechnet.

Auch fließt das Geld nicht automatisch. Es muss beantragt werden beim Jugendamt des Kreises Paderborn, Aldegreverstr. 10-14, 33098 Paderborn. Die Antragsformulare können voraussichtlich ab Juli 2013 ausgegeben werden. Telefonische Informationen: Tel.: 05251 308 – 604 (Ute Hochstein, Kreisjugendamt Paderborn).

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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