Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Pressemeldung vom 31.01.2013

Frackingverbot in NRW: „Und jetzt?!“ - Landrat Manfred Müller bittet Bezirksregierung Arnsberg um Aufklärung -

Kreis Paderborn (krpb). In NRW hatte die Landesregierung bereits im November 2011 per Erlass die umstrittene Methode des Frackings zur Erdgasförderung verboten. Die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Genehmigungsbehörde erteilte trotz negativer Stellungnahme des Kreises Paderborn vom 8. Mai 2012 der Firma BNK Deutschland GmbH am 18. Juni 2012 die beantragte Erlaubnis zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen im Feld „Falke-South“. Zuvor hatte sie ohne Beteiligung des Kreises und seiner Städte und Gemeinden bereits grünes Licht für die Felder „Adler“ und „Falke“ erteilt. In der Konsequenz sicherte sich der Konzern damit das gesamte Kreisgebiet. Zwei Gutachten vom September vergangenen Jahres sprechen von Umweltrisiken und nicht ausreichender Datenlage. Landrat Manfred Müller fasst in seinem aktuellen Schreiben an die Bezirksregierung Arnsberg deshalb nach: Was ist mit der "Aufsuchungserlaubnis" für die Firma BNK? Wie geht es jetzt weiter? Gibt es Zwischenergebnisse?

Fracking kommt aus dem Englischen und kann mit „aufbrechen“ bzw. „aufreißen“ übersetzt werden. Bei dieser Methode wird versucht, das Gas aus großer Tiefe und unter hohem Druck aus dem Gestein herauszulösen. Dabei kommen zum Teil auch Chemikalien zum Einsatz. Die Fachleute sehen in erster Linie das Grund- und Trinkwasser gefährdet. Die Befürchtungen reichen bis hin zu Erdbeben, die bei dieser Form der Erdgasförderung bereits aufgetreten sind.

Die Landesregierung hatte nach dem Fracking-Verbot ein Gutachten in Auftrag gegeben, das weitere Erkenntnisse liefern sollte. Im September 2012 legten das Umweltbundesamt und das NRW-Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz zwei Gutachten vor. Wegen „der derzeit unsicheren Datenlage und der nicht auszuschließenden Umweltrisiken“ hatten die Gutachter empfohlen, „aus wasserwirtschaftlicher Sicht, Fracking-Aktivitäten in Wasserschutzgebieten, Wassergewinnungsgebieten der öffentlichen Trinkwasserversorgung, in Heilquellenschutzgebieten sowie im Bereich von Mineralvorkommen nicht zuzulassen und die genannten Gebiete für diese Zwecke auszuschließen“, heißt in einer Pressemitteilung des NRW-Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 7. September 2012. Gleichwohl solle aber der Versuch gestartet werden, gemeinsam mit Unternehmen und der Wissenschaft zu überlegen, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen letztlich liefern müssen, um die Informations- und Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung über mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen, heißt es darin weiter. Die Landesregierung hatte zudem mitgeteilt, dass dies in einem transparenten und breiten Prozess erfolgen solle. „Da freue ich mich doch auf die Antwort aus Arnsberg“, sagt Landrat Manfred Müller.

Zwar hat das Unternehmen jetzt erst einmal nur die Konzessionen in der Tasche und ist damit möglichen Konkurrenten zuvor gekommen. Doch der nächste Schritt wäre Probebohrungen in großer Tiefe bis hin zur eigentlichen Erdgasgewinnung, von der derzeit niemand sagen kann, dass sie unbedenklich ist. „Eine differenzierte Stellungnahme Ihrerseits zu meinen detailliert vorgetragenen Bedenken erfolgte nicht“, moniert Müller in seinem Schreiben an die Bezirksregierung Arnsberg. Er bittet deshalb die zuständige Genehmigungsbehörde, den Sachstand mitzuteilen und dabei auch die Frage einzubeziehen, welche Bedeutung denn nun das Frackingverbot des Landes und die Gutachten für die weitere Planung haben werden.

Der Kreis Paderborn hatte sich mit der Thematik im Rahmen des Erlaubnisantrages für Falke-South umfassend auseinandergesetzt. Im Februar vergangenen Jahres hatte der Kreis alle Städte und Gemeinden und die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen ins Paderborner Kreishaus eingeladen. An dieser Veranstaltung nahmen auch Vertretung von BNK Deutschland GmbH teil. Aus Sicht der öffentlichen Wasserversorger gab es erhebliche Bedenken gegen die Erdgasförderung. Zur fachlichen Untermauerung war von diesen ein hydrogeologisches Gutachten eingeholt worden. Dieses kommt zum Ergebnis, dass aufgrund der besonderen geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse im Kreis Paderborn grundsätzlich erhebliche Gefährdungspotentiale von der unkonventionellen Erdgasförderung für die öffentliche Wasserversorgung ausgehen.

Auch die Fachämter der Verwaltung sprachen sich gegen das Vorhaben aus. So befinde sich ein Großteil des Kreisgebietes laut Regionalplan in einem so genannten Grundwassergefährdungsgebiet. Danach seien alle Aktivitäten abzulehnen, die Qualität und Quantität des Grundwassers gefährden könnten. Darüber hinaus würden sich in der seitens der Firma gewünschten Gebietskulisse namens Falke-South zahlreiche Wasserschutzgebiete für entsprechende Anlagen zur öffentlichen Wasserversorgung, ein Mineralwasserbrunnen mit seinem Einzugsgebiet, diverse Brunnenanlagen z. B. zur Versorgung Lebensmittel verarbeitender Betriebe, aber auch Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete, Natur- und Landschaftsgebiete befinden. Im Mai vergangenen Jahres folgte deshalb das klare „Nein“ des Paderborner Kreistages und die daraus resultierende negative Stellungnahme des Landrats an die Bezirksregierung Arnsberg.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“