Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Pressemeldung vom 01.02.2013

Jugendschutz im Karneval

Die Vorschriften des Jugendschutzes gelten das ganze Jahr, aber besonders zu Karneval werden die Bedingungen zum Schutz der Minderjährigen wichtig. Gerade an diesen Tagen ist der Umgang mit Alkohol schwierig. Zur Vorbeugung von zu hohem Alkoholkonsum bei Jugendlichen hat der Kreis Paderborn auf seiner Internetseite wesent¬liche Tipps für Eltern und Erzieher veröffentlicht. Als Eltern ist man in diesen Situationen besonders ge¬fragt, nicht zuletzt als Vorbild, um klare Grenzen zu ziehen und konsequent und präsent mit den Jugendlichen umzugehen.

Regeln und Konsequenzen werden auch bei den diesjährigen Jugendschutzkontrollen zu den Karnevalstagen erfolgen. Diese Kontrollen sollen jeglichen Alkoholmissbrauch von Jugendlichen verhindern.

"Während der Umzüge und den sich anschließenden Feierlichkeiten während der Karnevalstage werden unsere Mitarbeiter intensiv kontrollieren und konsequent durchgreifen", so Landrat Manfred Müller. Für stark alkoholisierte Jugendliche ist die Feier sofort vorbei. Sie müssen von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

Auch bei dem Karnevalsumzug in Scharmede am Karnevalssonntag werden die Kontrollen verschärft. Taschen, Rucksäcke, Bollerwagen von Jugendlichen werden durchgesehen und alkoholische Getränke beschlagnahmt bzw. vernichtet.
Auf der gesamten Zugstrecke in Scharmede gilt für den Sonntag ein Glasverbot. Das Zelt vor der Schützenhalle, wird nach dem Umzug nicht mehr als Disco- Zelt mit Longdrinkbar genutzt. Im gesamten Hallenbereich und im Zeltanbau wird ausschließlich närrische Stimmungsmusik gespielt.

Dem Karnevalsverein Blau-Weiss 1974 e.V. Scharmede wurde als Veranstalter eine Sondernutzungsgenehmigung für die Straßen-flächen und die öffentlichen Flächen an der Schützenhalle ausgestellt. „Durch die Genehmigung können wir nun vom Hausrecht Gebrauch machen und unterbinden, dass Getränke mit auf das Gelände gebracht werden. Außerdem können stark alkoholisierte Besucher, Krachmacher, Inhaber von Spirituosen abgewiesen werden“, so der 1. Präsident Raimund Schlüter.

Der Kreis Paderborn, die Stadt Salzkotten, die Kreispolizeibehörde und der Karnevalsverein Scharmede haben bereits vor zwei Jahren gemeinsam die Kampagne "zu blau macht unsexy" ins Leben gerufen. Hier geht es besonders darum, Zwischenfälle mit volltrunkenen Jugendlichen zu vermeiden. Die Kampagne zielt auf einen bewussten Umgang mit Alkohol ab.

"Wir wünschen uns für Scharmede einen schönen und vor allen Dingen familienfreundlichen Karnevalsumzug, zu dem jeder gerne zu Besuch kommt und es keine Ausfallerscheinungen durch volltrunkene Jugendliche gibt. Darum haben wir auch die Startzeit des Umzuges verlegt. Beginn ist bereits um 11:11 Uhr", so Salzkottens Bürgermeister Michael Dreier.

Sollten sich Zugbeteiligte nicht an das Spirituosenverbot halten, die Musik nicht in der vereinbarten Lautstärke abspielen oder anderweitig gegen die Regeln des Karnevalsvereins verstoßen, werden sie für das kommende Jahr vom Umzug ausgeschlossen.“ Wir hoffen, dass durch die noch einmal verschärften Kontrollen und Regelungen der Ordnungspartnerschaft und durch den vorgezogenen Beginn den teilweisen Exzessen der vergangenen Jahre entgegengewirkt werden kann“, so Landrat Manfred Müller, der sich wie alle Verantwortlichen einen harmonischen Karnevalsumzug in Scharmede und allen weiteren Städten im Kreisgebiet wünscht.

Kontrollen durch die Behörden und die Polizei ist aber nur eine Seite. Auch die Eltern sind in der Pflicht ihre Kinder und Jugendlichen anzuhalten, einen vernünftigen Umgang mit dem Alkohol zu pflegen.

Auf der Internetseite des Kreises Paderborn können Tipps und Ratschläge eingesehen werden. Eltern sollten klare Absprachen treffen und ihren Kindern die Folgen vom sogenanntem Koma-Saufen aufzeigen.

"Jugendliche müssen wissen, dass es bei sturzartigem Trinken von Alkohol zu einer Alkoholvergiftung mit Unterkühlung, Erbrechen und Erstickungsgefahr kommen kann. Erwachsene sollten hinsehen und Jugendliche mit Schnapsflaschen in der Hand an¬sprechen, um übermäßigen Konsum zu verhindern. Hier ist Zivilcourage gefragt", so Kreisjugendamtsleiter Hermann Hutsch.

Zur Erinnerung noch einmal die wichtigsten Vorschriften des Jugendschutzgesetzes:

Der Verkauf von Alkohol ist an unter 16-Jährige generell verboten. An unter 18-Jährige sind der Verkauf und die Ausgabe von branntweinhaltigen Alkoholika, also Hochprozentigem wie Schnaps, Liköre, Rum und Whiskey nicht gestattet. Jugendliche unter 18 Jahren ist das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt. Der Verkauf von Zigaretten und Tabakwaren an Kunden unter 18 Jahren ist verboten.

Weitere Infos rund um das Thema Jugendschutz und Alkoholmissbrauch finden Siehier.

Hier finden Sie einen Verkehrshinweis zum Umzug in Scharmde.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“