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Pressemeldung vom 15.04.2013

Frühling ist Schwerstarbeit für die Natur: Kreis Paderborn erinnert an Leinenpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten

Kreis Paderborn (krpb). Der Frühling ließ in diesem Jahr besonders lange auf sich warten. Auch die Natur steht in den Startlöchern.
Mit den ersten warmen Tagen beginnt die Brut- und Setzzeit der Wildtiere und damit eine besonders empfindliche Phase im Lebenskreislauf der Natur. Reviere werden besetzt und gegen Artgenossen verteidigt, Nester gebaut, Eier gelegt und warmgehalten.

„Um den Tierarten eine Chance zu geben, sollten Störungen durch den Menschen möglichst vermieden werden“, erklärt Susanne Pöhler vom Umweltamt des Kreises Paderborn.
Der Kreis Paderborn erinnert deshalb auch in diesem Jahr an eine Reihe von Schutzvorschriften: Hunde müssen in Naturschutzgebieten ganzjährig angeleint werden. Wanderer und Spaziergänger dürfen nur gekennzeichnete Wege nutzen.

Die Feuchtwiesen-Naturschutzgebiete im Kreis Paderborn sind besondere Rückzugsgebiete für gefährdete Tierarten, auch Wiesenvögel. Ein freilaufender Hund stört diese Brüter nicht nur während der Brut- und Aufzuchtzeit. Bereits dann, wenn die Brutreviere besetzt werden, sind die Tiere naturgemäß störanfällig und besonders auf Ruhe und Sicherheit angewiesen. „Es ist eine anstrengende Zeit für die Tiere, die darüber entscheidet, ob der Bestand durch Nachwuchs gesichert werden kann oder zurückgeht“, so Pöhler.
Durch abseits der Wege stöbernde Hunde flüchten wild lebende Tiere und meiden die Flächen oft dauerhaft. Eine Panik, die nicht selten in Zäunen oder vor Autos endet.

Hundehalter sollten jedoch daran denken, dass auch außerhalb von Naturschutzgebieten die „Kinderstube“ des Wildes keine stöbernden Hunde am Waldrand oder in offenen Wiesen verträgt. „Bodenbrütende Vogelarten wie Kiebitz und Brachvogel verlassen ihre Gelege. Rehkitze werden von ihren Müttern nicht mehr angenommen“, erklärt Heiner Bühlbecker vom Kreisordnungsamt.
Und auch Katzenbesitzer sollten auf ihren Liebling Acht geben, da die Samtpfoten mit Vorliebe Vögel jagen, auf Bäume klettern und Nester ausnehmen.

Ausreichende Beschilderungen am Wegesrand informieren Wanderer und Spaziergänger über die in Naturschutzgebieten geltenden Bestimmungen. Hundebesitzern, die ihre Vierbeiner dennoch frei laufen lassen, drohen empfindliche Bußgelder, denn Verstöße gegen die Anleinpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
„Die Leinenpflicht mindert für den Menschen nicht die Freude an der erwachenden Natur, ist aber für die Tierwelt überlebenswichtig“, betont Susanne Pöhler.

Welche Anleinpflichten in einer Kommune darüber hinaus gelten, kann über die zuständigen Ordnungsämter erfragt werden.


Weitere Informationen beim Kreis Paderborn unter 05251 308-807. (Anette Radoy)

 

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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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