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Pressemeldung vom 22.08.2013

Bezirksregierung Detmold weist Naturschutzgebiet „Rietberger Emsniederung“ neu aus

Das erstmals 1989 ausgewiesene Naturschutzgebiet „Rietberger Emsniederung“ gehört mit einer Größe von ca. 445 ha zu den größten Feuchtwiesenschutzgebieten im Kreis Gütersloh; ca. 15 ha liegen im Kreis Paderborn. Es ist Teil des Europäischen Vogelschutzgebietes „Emsniederung bei Rietberg mit Steinhorster Becken“. Die jetzt seitens der Bezirksregierung Detmold erfolgte Neuausweisung war notwendig geworden, nachdem die bisherige Verordnung nach 20 Jahren außer Kraft getreten war.

Das Schutzgebiet weist einen sehr hohen Grünlandanteil auf. Wertvolle und artenreiche Vegetationsbestände der Feuchtwiesen haben sich insbesondere in den Kernbereichen, die sich im Wesentlichen in öffentlicher Hand befinden, erhalten können. Insgesamt konnten in dem Gebiet 350 verschiedene Gefäßpflanzenarten nachgewiesen werden, darunter 53 vom Aussterben bedrohte sog. Rote-Liste-Arten, z. B. Fieberklee, Wasserfeder, Sumpf-Blutauge und Wasser-Greiskraut.

Die vom Kreis Gütersloh beauftragte Biologische Station Gütersloh-Bielefeld hat bis zu 82 verschiedene Brutvogelarten im Naturschutzgebiet gezählt. Uferschnepfe und Großer Brachvogel sind regelmäßig mit etwa zehn bzw. 17 Brutpaaren vertreten. Darüber hinaus ist die Rietberger Emsniederung Rastgebiet für viele Zugvögel. Neben nordischen Bläss- und Saatgänsen sind regelmäßig Fischadler, Kampfläufer, Silberreiher und Kraniche zu beobachten.

Mit der Neuausweisung des Naturschutzgebietes sind geringfügige Veränderungen an der Gebietsabgrenzung verbunden. Hinzu gezogen wurden Flächen, die als Geschützter Biotop ausgewiesen sind oder z.T. bereits im Vogelschutzgebiet liegen. In anderen Einzelfällen wurde die neue Gebietsgrenze an gut sichtbare Geländestrukturen verlegt. Die Verordnung selbst enthält im Wesentlichen Regelungen zum sogenannten Grundschutz, z. B. ein Grünlandumwandlungs- und Entwässerungsverbot. Erstmals aufgenommen wurde eine Anzeigepflicht für verschiedene landwirtschaftliche Nutzungen. Die Anzeigepflicht ergibt sich aus der Notwendigkeit, den Schutzzweck einzuhalten und die bereits eingetretene Verschlechterung des Grünlands zu stoppen.
In der Praxis sollen in Gesprächen mit Vertretung n der Landwirtschaft einvernehmlich sogenannte Bewirtschaftungspläne aufgestellt werden, die sowohl betriebliche als auch naturschutzfachliche Belange berücksichtigen.
Zur Jagd und zur Fischerei sieht die Verordnung vertragliche Ergänzungen vor. Sie erlauben eine flexible Handhabung der Vorschriften und berücksichtigen insbesondere die jährliche Situation der brütenden Wiesenvögel.

In weiten Bereichen des Schutzgebietes ist die Vegetation des Grünlands bereits stark verarmt. Durch die immer intensiver werdende Nutzung haben sich viele Feuchtwiesen in Fettweiden umgewandelt. Damit einhergehend verschlechtert sich auch der Lebensraum der Wiesenvögel, da die Insektenfauna, auf die sie als Hauptnahrungsquelle angewiesen sind, kaum noch blütenreiche Wiesen vorfindet. Um den Zustand der Feuchtwiesen zu verbessern, ist eine Extensivierung wünschenswert. In einem ersten Schritt sollen dazu die mit den Landwirten abzustimmenden Bewirtschaftungspläne beitragen. Weitergehende Bewirtschaftungsauflagen – z. B. zur Viehbesatzdichte, Düngung und Mahdzeitpunkt – können mit den betroffenen Landwirten in den Verträgen nach dem Kreiskulturlandschaftsprogramm vereinbart werden .

Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Bezirksregierung Detmold ist die neue Verordnung am 22. Juli 2013 in Kraft getreten. Der Text und insbesondere die dazugehörigen Karten können bei der Bezirksregierung Detmold , den Kreisen Gütersloh und Paderborn (im Geodatenportal), den Städten Rietberg und Delbrück bzw. auch auf den Internetseiten der Bezirksregierung und der beiden Kreise eingesehen werden. Fragen zum Naturschutzgebiet, zur Bewirtschaftung und Nutzung, beantwortet Frau Perschbacher vom Kreis Paderborn (Tel. 05251/ 308- 919).

 

Anschrift

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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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