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Pressemeldung vom 13.01.2014

Kreisjugendamt Paderborn: Antragsboom beim Elterngeld - jeder vierte Vater nimmt Elternteilzeit -

Kreis Paderborn (krpb). Fast 3600 Anträge auf Elterngeld wurden im vergangenen Jahr beim Paderborner Kreisjugendamt bewilligt. Das sind 300 Anträge mehr als im Jahr zuvor „und so viel wie nie zuvor seit der Einführung in 2007“, bilanziert Kreisjugendamtsleiter Hermann Hutsch. Offensichtlich wächst eine neue Männergeneration heran: Annähernd jeder vierte Vater nimmt mittlerweile Elternteilzeit in Anspruch.

Trotz holprigen Starts kommt nun auch das Betreuungsgeld an: Die zum 1. August 2013 eingeführte staatliche Leistung wird bereits für über 500 Kinder gezahlt.
Insgesamt flossen im vergangenen Jahr im Kreis Paderborn rund 20 Millionen Euro Elterngeld und Betreuungsgeld (beides Bundesmittel) an die Mütter und Väter.

Das Elterngeld kann für maximal 14 Monate gezahlt werden. Im Anschluss daran haben jene Familien, die ihre Kinder selbst betreuen, sie also nicht in eine Tageseinrichtung geben, Anspruch auf Betreuungsgeld. Dieses kann für weitere 22 Lebensmonate, längstens bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres bezogen werden. Diese Höchstdauer wurde 2013 bereits von 75 % der Eltern in Anspruch genommen.

Über das Elterngeld und Betreuungsgeld beim Kreis Paderborn informiert das „Elterngeldteam“ gern persönlich und telefonisch, Tel.: 05251 308 603 bis – 605 sowie unter der Durchwahl 630/634/635 innerhalb der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Paderborn in der Aldegreverstraße 10 – 14 in Paderborn (6. Etage im Kreishaus). Unter diesen Telefonnummern können auch die Formulare angefordert werden. Die Postanschrift lautet: Kreis Paderborn, Kreisjugendamt, Elterngeld, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn.


Zum Hintergrund: Elterngeld / Betreuungsgeld

Das Elterngeld löste Anfang 2007 das bisherige Erziehungsgeld ab. Gedacht ist es als ein Lohnersatz für Mütter und Väter, die nach der Geburt eines Kindes ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Seit Januar 2008 kümmert sich das Kreisjugendamt für alle Eltern aus dem Stadt- und Kreisgebiet, die ein Kind bekommen haben, um die Antragstellung und Auszahlung des Elterngeldes. Das Elterngeld kann für maximal 14 Monate gezahlt werden; es beträgt maximal 1.800 Euro pro Monat, mindestens aber 300 Euro.
Seit dem 1. August 2013 haben Eltern einen Anspruch auf Betreuungsgeld. Gezahlt wird das Geld an jene Mütter und Väter, die für ihr Kind keine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen, ihre Kleinkinder also selbst betreuen.
In der Regel kann das Betreuungsgeld vom Beginn des 15. Lebensmonats bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats bezogen werden. Beantragt werden kann diese staatliche Leistung für alle Kinder, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden. Im ersten Jahr nach seiner Einführung werden monatlich 100 Euro gezahlt. Ab dem 1. August 2014 dann 150 Euro. Bezogen werden kann das Geld für maximal 22 Lebensmonate, längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres.
Das Betreuungsgeld wird unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind, denn die Förderung knüpft nicht an eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit eines oder beider Elternteile an. Das Betreuungsgeld wird als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, den Kindergeldzuschlag und die Sozialhilfe angerechnet.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

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