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Pressemeldung vom 17.12.2013

Ist rechtssicheres Planen noch möglich? - Ausweisung von Windkonzentrationszonen: Vorträge und Podiumsdiskussion am Mittwoch, 15. Januar 2014, 15 bis 18 Uhr im Berufskolleg in Schloß Neuhaus – Anmeldungen ab sofort möglich bis zum 8. Januar

Kreis Paderborn (krpb). Mit 397 bereits bestehenden Windkraftanlagen (Stand 1. Dezember 2013) nimmt der Kreis Paderborn zumindest im Binnenland eine Vorreiterrolle bei der regenerativen Energieerzeugung ein. Bereits jetzt stehen rund 14 Prozent aller Windkraftanlagen in NRW im Kreisgebiet. Weitere 127 Anträge sind gestellt, Tendenz weiter steigend. Die Kommunen, die im Rahmen ihrer Bauleitplanung die Verantwortung tragen, sind verunsichert. Erst im Juli hatte das Oberverwaltungsgericht Münster den Bürener Flächennutzungsplan gekippt, weil künftig auch die so genannten weichen Standortfaktoren bei der Planung berücksichtigt werden müssten. Der Windenergie müsse substantiell genug Raum gegeben werden. Was genau heißt das? Und wann genau geht es an die Substanz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger? „Ist rechtssicheres Planen noch möglich“ lautet deshalb auch der Titel einer Fachtagung im Berufskolleg in Schloß Neuhaus, zu der Landrat Manfred Müller die Kommunalpolitik, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Planungs-, Bau- und Umweltämtern aber auch alle Interessierten und betroffene Bürgerinnen und Bürger einlädt. Am Mittwoch, 15. Januar, von 15 bis 18 Uhr, werden Referenten einen Überblick über den aktuellen Stand des Bau- und Planungsrechtes bei der Ausweisung von Windkonzentrationszonen geben. Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung bis zum 8. Januar gebeten.

In den vergangenen drei bis vier Jahren ist die Zahl der Genehmigungsverfahren im Kreis Paderborn signifikant angestiegen. Zunehmend werden auch Standorte außerhalb der Konzentrationszonen beantragt. Die daraus resultierenden Ablehnungen der Anträge werden oft beklagt. Mit dem Tempo, mit dem die Rechtsprechung die Anforderungen an eine rechtssichere Konzentrationsflächenplanung heraufgesetzt hat, können die Städte und Gemeinden in ihren Flächennutzungsplanverfahren kaum noch Schritt halten. „Im Spannungsfeld zwischen Artenschutz, Immissionsschutz und Bewahrung der Kulturlandschaft auf der einen Seite und einer sich ständig weiterentwickelnden Rechtsprechung auf der anderen Seite wird es für Kommunen immer schwieriger, ihrer Gesamtverantwortung der allgemeinen Daseinsvorsorge noch gerecht zu werden“, heißt es dazu in der Einladung von Landrat Manfred Müller.

Der Landrat wird die Tagung um 15 Uhr eröffnen. Die Technische Beigeordnete der Stadt Paderborn, Claudia Warnecke, wird anschließend über die „Planung von Windkonzentrationszonen in der Stadt Paderborn von den 90er Jahren bis heute“ berichten. Über die „Rechtsprechung des OVG Münster zur Ausweisung von Windkonzentrationszonen“ referiert Dr. Rainer Maske, Richter am Oberverwaltungsgericht Münster. Die „Umsetzung des Büren-Urteils in der Planungspraxis: Ist rechtssicheres Planen überhaupt noch möglich“ lautet das Thema von Michael Ahn, Architekten & Stadtplaner GmbH, Coesfeld.

Der Eintritt ist frei. Anmeldungen sind ab sofort möglich bei der Klimaschutzmanagerin des Kreises Paderborn, Sonja Opitz, E-Mail: opitzs@kreis-paderborn.de.

Mehr Infos finden Sie hier.

Hier finden Sie den Flyer zur Veranstaltung.

 

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