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Pressemeldung vom 16.03.2015

„Verlässlich und gut“: Kreis baut Kitas weiter aus - Jugendhilfeausschuss des Kreises Paderborn beschließt Kindergartenbedarfsplan –

Kreis Paderborn (krpb). Mit der einstimmigen Verabschiedung des Kindergartenbedarfsplanes für 2015/2016 stellte der Jugendhilfeausschuss des Kreises Paderborn in seiner jüngsten Sitzung die Weichen für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsangebote. Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes gibt es derzeit 95 Kindergärten mit 5.879 Plätzen. Die Versorgungsquote der Kinder über drei Jahren mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen liegt bei nahezu 100 Prozent. Insgesamt stehen den über 3-Jährigen 4.422 Kitaplätze zur Verfügung. Bei den Plätzen für die unter 3-Jährigen wird noch einmal nachgelegt. Die Versorgungsquote liegt jetzt bei 41 Prozent (35 Prozent Kindertageseinrichtungen bzw. 1.457 Plätze in Kindergärten, 6 Prozent Tagespflege bzw. 262 Plätze in Tagesfamilien). „Damit sind wir sehr gut aufgestellt“, bilanziert Kreisjugendamtsleiter Hermann Hutsch, der die Zahlen im Ausschuss vorstellte.

Der Kreisjugendamtsleiter belegte die Einschätzung auch anhand des aktuellen Bundesvergleichs, den das Familienministerium in diesen Tagen präsentierte. Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen stieg in den Jahren 2008 bis 2014 bundesweit von 17,6 Prozent auf 32,3 Prozent, zeitgleich wünschten sich 41,5 im Bundesschnitt einen U3-Platz. „Wir liegen mit unserem Ausbauprogramm mit Blick auf Elternwünsche und Platzangebot somit voll im Plan“, bekräftigte Hutsch.

Die Kita ist begehrt. Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für junge Eltern Teil ihrer Lebensplanung. 83 Prozent aller Zweijährigen besuchen im Kreis Paderborn bereits heute eine Kindertageseinrichtung, bei den Einjährigen sind es immerhin schon 20 Prozent. Der Trend, ein Kind unter drei Jahren anzumelden, setzt sich weiter fort: Zwei Drittel der Neuanmeldungen sind Kinder unter 3 Jahren. Die Nachfrage nach Ganztagsplätzen steigt weiter an: Inzwischen ist die 45-Stunden-Buchung die am häufigsten gewählte Form. Für über 50 Prozent der Kindergartenkinder gilt die 45 Stunden Woche, damit Eltern in diesem Zeitfenster erwerbstätig sein können. 66 Prozent aller Kindergartenkinder bleiben zum Mittagsessen im Kindergarten, im Kurort Bad Lippspringe sind es sogar 83 Prozent.

Hutsch bezeichnete es als eine dauernde Herausforderung, dass die Qualität mit der quantitativen Entwicklung Schritt halte. Beides müsse man auf dem Schirm haben. Ziel sei es, die Kinder nicht nur unterzubringen, sondern in ihre Bildung und Erziehung, sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch Tagebetreuungsfamilien, zu investieren. „Eltern wünschen die bestmögliche Betreuung und Bildung für ihre Kinder, die sie uns anvertrauen. Das ist ein eindeutiger Auftrag, ein breites Angebot mit guter Qualität zu gewährleisten“ so Hutsch. Gleichzeitig lobte er die engagierten Fachkräfte in Kitas und Tagesbetreuungsfamilien: „Sie schultern den Ausbau an Quantität und Qualität und leisten jeden Tag engagierte und wertvolle Arbeit“ so Hutsch.

Der Ausbau geht weiter: 12 Kitas warten noch auf die Freigabe von Mitteln durch das Land, welches sich bis zu 90 Prozent an den Ausbaukosten beteiligt. Gleichzeitig sind in der Ausbauplanung aber schon 90 Prozent aller Projekte umgesetzt. Seit dem Kindergartenjahr 2013/2014 haben Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Dieser kann sowohl durch einen Platz in einer Kindertageseinrichtung als auch in der Kindestagepflege abgedeckt werden. Deshalb geht auch die Qualifizierung und Professionalisierung der Tagespflegestellen weiter, damit erst gar keine Engpässe in den Kitas entstehen.
Das alles kostet natürlich auch: Allein die Betriebsausgaben in den Kindertageseinrichtungen im Kreisgebiet belaufen sich auf knapp 50 Millionen Euro. Zum Vergleich: Im Jahre 2008/2009 betrugen diese rund 31 Millionen Euro. Der Kreisanteil liegt im Planungsjahr 2015/2016 voraussichtlich bei 15,2 Millionen Euro.

Hintergrund: Mit Wirkung zum 1. August 2008 hat das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) das Gesetz für Tageseinrichtung für Kinder (GTK) abgelöst und dient als neue gesetzliche Grundlage für den Bereich der Elementarpädagogik. Geregelt sind darin die finanzielle Förderung, die zu beachtenden Rahmenbedingungen, Qualitätsanforderungen und Aspekte der Bildung. Auf Grundlage des KiBiz werden im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung einmal jährlich die zu betreuenden Kinder in den Kindertageseinrichtungen ermittelt. Die Planungsergebnisse und Festlegung der Einrichtungsbudgets werden im Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen hinterlegt, der dann dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Verantwortlich für die Planung zeichnet das Jugendamt des Kreises Paderborn, zuständig für die Städte und Gemeinden des Kreises mit Ausnahme der Stadt Paderborn. Diese verfügt über ein eigenes Jugendamt.

 

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