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Kinderschutzdienst (ASD)

Kindesschutz ist das Markenzeichen des Jugendamtes und der Dreh- und Angelpunkt im Netzwerk der Angebote. Für die Kinder, Jugendlichen und Familien.
Im Kreis Paderborn sind kurze Wege und eine gute Erreichbarkeit wichtig. In allen neun Städten und Gemeinden des Kreises gibt es Außendienststellen und Sprechzeiten auch in den Abendstunden. Gekoppelt mit einer Rufbereitschaft für den Tag und nach Dienstschluss oder am Wochenende sind unsere ASD-Kinderschutzfachkräfte vor allem dann gefragt, wenn es "brennt" in den Familien. Aber immer mehr besorgte Eltern oder Kinder und Jugendliche kommen auch schon früh zu uns, um sich zu informieren und mehr zu erfahren über Unterstützungsmöglichkeiten in schwierigen Lebenslagen. Das ist eine gute Entwicklung.

  1. Im Verständnis des Jugendamtes für den Kreis Paderborn ist Kindesschutz weit mehr als die reine Gefahrenabwehr in der akuten Krise. Kindesschutz beginnt mit allen Bemühungen, Eltern und Kinder zu unterstützen, zu begleiten, um so überhaupt Gefährdungslagen zu vermeiden oder in Problemlagen frühe geeignete Hilfen wirksam werden zu lassen. Deshalb ist Kindeschutz die Überschrift für ein dichtes Netztwerk an Angeboten im Spannungsfeld Beratung, Frühe Hilfen, Hilfen zur Erziehung und der Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung. Prävention geht vor Intervention ist die grundlegende Leitlinie des Kinderschutzdienstes. Aber ist mit Hilfen und Untersützung keine Kindeswohlgefährdung erfolgreich abzuwenden, dann greift der Schutzauftrag und der geht allen anderen Leistungen vor.

  2. Prävention geht vor Intervention ist die grundlegende Leitlinie des Kinderschutzdienstes. Aber ist mit Hilfen und Untersützung keine Kindeswohlgefährdung erfolgreich abzuwenden, dann greift der Schutzauftrag und der geht allen anderen Leistungen vor.

  3. Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern und Kinder, die auch ohne Jugendhilfeantrag in Anspruch genommen werden können. Sie reichen von Kursen zur Stärkung der Elternkompetenz bis hin zur individuellen frühen Förderung von Kinder und Eltern.

  4. Beratungsangebote gibt es für Kinder, Jugendliche, Eltern oder Familien im Sinne einer systemischen zusammenhängenden Beratung. Aber Kinder und Jugendliche haben auch das Recht, sich allein beraten zu lassen. Eltern und Kinder können unsere Beratungsangebote der Erziehungsberatungsstellen nutzen oder sich direkt an unseren ASD-Kinderschutzdienst vor Ort in Ihrer Stadt oder Gemeinde wenden.

  5. Hilfen zur Erziehung können auf Antrag gewährt werden. Die Notwendigkeit und Geeignetheit wird im Rahmen einer Eingangsdiagnostik ermittelt, hier müssen die Antragsteller aktiv mitwirken. An Leistungen können schließlich ambulante erzieherische Hilfen (Sozialpädagogische Familie , Erziehungsbeistandschaft) gewährt werden, auch teilstationäre erzieherische Hilfen in Tagesgruppen oder vollstationäre erzieherische Hilfen in Pflegefamilien oder Heimeinrichtungen. Ziel ist in den meisten Fällen die Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit der Eltern oder in weniger Fällen die Begleitung von Kindern und Jugendlichen in einer anderen Lebensform bis zur Verselbstständigung.

  6. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung ist ein übergreifender Schutzauftrag, der in Notsituationen allen anderen Leistungen vor geht. Dann sind unsere ASD-Kinderschutzfachkräfte nicht nur freundliche Berater oder Helfer, nicht nur Hilfeplaner oder Gerichtsgutachter, sondern in erster Linie und hauptsächlich Schutzkräfte zur gezielten Beseitigung einer Kindeswohlgefährdung. Meldungen einer Kindeswohlgefährdung haben daher erste Priorität und werden sofort oder spätestens innerhalb von 24 Stunden bearbeitet. Dazu gehört immer ein Hausbesuch, die Inaugenscheinnahme des Kindes und eine ausführliche Risikoeinschätzung mit zwei ASD-Kinderschutzfachkräften. Nach der Einleitung von Schutzmaßnahmen kann dann wieder in Ruhe und ohne drohende Gefahr über geeignete erzieherische Hilfen etc. nachgedacht werden. Für Schutzmaßnahmen außerhalb der eigenen Familie stehen uns Heimeinrichtungen und Pflegestellen im Kreis Paderborn zur Verfügung.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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