Auszug aus der Liegenschaftskarte | bis einschließlich DIN A3 | 30,00 € |
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größer DIN A3 bis einschließlich DIN A0 | 60,00 € |
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Auszug aus der Amtlichen Basiskarte | bis einschließlich DIN A3 | 30,00 € |
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größer DIN A3 bis einschließlich DIN A0 | 60,00 € |
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Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | Je Flurstücksnachweis | 30,00 € |
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Je Flurstücks- und Eigentümernachweis | 30,00 € |
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Je Grundstücksnachweis | 30,00 € |
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Je Bestandsnachweis | 30,00 € |
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Dokumente der Liegenschaftskatasterakten | Je angefangene 20 Seiten (bis einschließlich DIN A3) | 15,00 € |
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Je angefangene 20 Seitengrößer (größer DIN A3) |
30,00 € |
Datenformate: NAS und DXF |
Mindestgebühr (Berechnung nach Zeitgebühr) |
23,00 € |
Datenformat: SHAPE und TIFF |
Mindestgebühr (Berechnung nach Zeitgebühr) |
46,00 € |
Entfernungsbescheinigung Zeitgebühr. ¼ Stundensätze | à 25,00 € |
Grenzbescheinigung Zeitgebühr. ¼ Stundensätze | à 25,00 € |
Unschädlichkeitszeugnis Rahmengebühr: | 300,00 - 3.000,00 € |
Identitätsbescheinigung Zeitgebühr. ¼ Stundensätze | à 25,00 € |
Antrag auf Flurstücksvereinigung | Gebührenfrei |
Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung) | Gebührenfrei |
Gebühren für Teilungsvermessung |
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2.1 Die Gebühren für Teilungsvermessungen werden nach der derzeit gültigen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) festgelegt. Die Berechnung der Gebühren für die Vermessung vor Ort richtet sich nicht nach der benötigten Zeit, sondern nach den Faktoren Grenzlänge, aktueller Bodenrichtwert des zu vermessenden Grundstücks sowie Größe und Anzahl der neu entstehenden Flurstücke (zuzüglich Mehrwertsteuer). Es kommt die Gebühr für die Übernahme der Teilungsvermessung in das Liegenschaftskataster hinzu. Letztere berechnet sich ebenfalls nach dem aktuellen Bodenrichtwert des Grundstücks und nach der Fläche der neu entstandenen Flurstücke. Eine qualifizierte Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen. Bitte wenden Sie sich deshalb an Herrn Winterkrieg 05251 308 - 6205 oder 05251 308 - 6251 05251 308 - 89 6205 joerg.winterkrieg@kreis-paderborn.de |
auf Anfrage |
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Gebühren für Grenzvermessungen | auf Anfrage |
Die Gebühren für Grenzvermessungen werden nach der derzeit gültigen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) festgelegt. Die Berechnung der Gebühren für die Vermessung vor Ort richtet sich nicht nach der benötigten Zeit, sondern nach den Faktoren Grenzlänge und aktueller Bodenrichtwert des zu vermessenden Grundstücks (zuzüglich Mehrwertsteuer). Die Übernahme der Grenzvermessung in das Liegenschaftskataster ist gebührenfrei. Eine qualifizierte Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen. Bitte wenden Sie sich deshalb an Herrn Winterkrieg 05251 308 - 6205 oder 05251 308 - 6251 05251 308 - 89 6205 joerg.winterkrieg@kreis-paderborn.de |
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Gebühren für Amtliche Grenzanzeigen |
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Die Gebühren für die Amtliche Grenzanzeige werden nach der derzeit gültigen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) festgelegt. Eine qualifizierte Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen. Bitte wenden Sie sich deshalb an Herrn Winterkrieg 05251 308 - 6205 oder 05251 308 - 6251 05251 308 - 89 6205 joerg.winterkrieg@kreis-paderborn.de |
auf Anfrage |
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Gebühren für Gebäudeeinmessungen |
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Die Gebühren für Gebäudeeinmessungen werden nach der derzeit gültigen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) festgelegt. Die Berechnung der Gebühren für die Vermessung vor Ort richtet sich nicht nach der benötigten Zeit, sondern nach dem Wert der baulichen Anlage.Zu dieser Gebühr muss die Mehrwertsteuer gerechnet werden.Die Übernahme der Gebäudeeinmessung in das Liegenschaftskataster ist gebührenfrei. Bitte wenden Sie sich deshalb an Herrn Winterkrieg 05251 308 - 6205 oder 05251 308 - 6251 05251 308 - 89 6205 joerg.winterkrieg@kreis-paderborn.de |
auf Anfrage |
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Gebühren für amtliche Lagepläne |
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Die Gebühren für amtliche Lagepläne werden nach der derzeit gültigen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) festgelegt. Die Berechnung der Gebühren für die Vermessung und die Erstellung des Planes richtet sich unter anderem nach der Fläche, dem aktuellen Bodenrichtwert, der Eintragung von bauplanungs- u. bauordnungsrechtlichen Gegebenheiten, der Erfassung zusätzlicher planungsrelevanter Topografie sowie sonstiger notwendiger Leistungen und zusätzlichem Zeitaufwand (zzgl. Mehrwertsteuer). Eine qualifizierte Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen. Bitte wenden Sie sich deshalb an Herrn Winterkrieg 05251 308 - 6205 oder 05251 308 - 6251 05251 308 - 89 6205 joerg.winterkrieg@kreis-paderborn.de |
auf Anfrage |
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Gebühren für Sonstige Vermessungen |
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Die Kosten für sonstige Vermessungen berechnen sich nach dem Zeitaufwand, dem Schwierigkeitsgrad oder dem Wert der baulichen Anlage. Eine qualifizierte Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen. Bitte wenden Sie sich deshalb an Herrn Winterkrieg 05251 308 - 6205 oder 05251 308 - 6251 05251 308 - 89 6205 joerg.winterkrieg@kreis-paderborn.de |
auf Anfrage |
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