Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die alleinerziehenden Eltern hilft, die finanzielle Lebensgrundlage ihrer Kinder zu sichern, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Er soll eine vorübergehende finanzielle Unterstützung bieten, bis der Unterhaltspflichtige seinen Verpflichtungen nachkommt oder bis das Kind volljährig ist.
Bin ich hier richtig?
Der Kreis Paderborn ist für Sie zuständig, wenn Sie und Ihr(e) Kinde(er) in den folgenden Orten des Kreisgebietes wohnen:
Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau, Salzkotten
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie in der Kernstadt Paderborn oder ihren Ortsteilen (Benhausen, Dahl, Elsen, Marienloh, Neuenbeken, Sande, Schloß Neuhaus oder Wewer) leben, wenden Sie sich bitte an die Unterhaltsvorschusskasse der Stadt Paderborn - Am Hoppenhof, Internetseite: https://mein-digiport.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/22513/show
Wann besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Ein minderjähriges Kind hat gemäß § 1 UVG Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen, wenn es
Die abschließende Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt nach Antragsstellung durch die hiesige Unterhaltsvorschusskasse.
Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen:
Die Höhe der ausgezahlten Leistungen orientiert sich am Mindestunterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle.
Seit dem 01.01.2025 gelten folgende Zahlbeträge:
Alter der Kinder | Mindestunterhalt | abzüglich Kindergeld | UVG-Leistung |
0 - 5 Jahre | 482 Euro | 255 Euro | 227 Euro |
6 - 11 Jahre | 554 Euro | 255 Euro | 299 Euro |
12 - 17 Jahre | 649 Euro | 255 Euro | 394 Euro |
Wichtig:
Bei Änderungen der Düsseldorfer Tabelle können sich andere Zahlbeträge ergeben.
Einkünfte des Kindes wie Waisenrente, (anteilige) Unterhaltszahlungen, Unterhaltsersatzleistungen oder eine Ausbildungsvergütung verringern den Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen.
Verfahren:
Unterhaltsvorschussleistungen müssen schriftlich beantragt werden. Alle benötigten Unterlagen finden Sie im Downloadbereich.
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag schicken Sie bitte per Post an
Kreis Paderborn
UVK
Aldegreverstraße 10-14
33102 Paderborn
oder geben ihn während der Sprechzeiten persönlich bei uns ab. Einem Antrag sind die benötigten Unterlagen beizufügen. Bitte beachten Sie dazu die Liste im Downloadbereich.
Alternativ steht Ihnen die Nutzung des Onlineantrags zur Verfügung: www.unterhaltsvorschuss-online.de
Sie verfügen nicht über einen Drucker? Gerne senden wir Ihnen die Unterlagen auch zu.
Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Sachbearbeitung Jugendamt
Unterhaltsvorschuss Buchstaben: Gi-Gz, M, P, Q, R Sprechzeiten: Mo-Fr
Sachbearbeitung Jugendamt
Unterhaltsvorschuss Buchstaben: A, K, Nd-Nh, L Sprechzeiten: Mo-Fr
Sachbearbeitung Jugendamt
Unterhaltsvorschuss Buchstaben: C, Ga-Gh, I,J,O,T,U,W,Y Sprechzeiten: Mo-Fr
Jugendamt
Sachgebietsleitung 51-1 "Junge Familien" Unterhaltsvorschuss Buchstaben E, H, Ni-Nz, V, X, Z Sprechstunde: Mo - Do
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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