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Teilung nach WEG - Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Soll ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen besitzen. Die Bescheinigung zur Abgeschlossenheit wird vom Grundbuchamt des Amtsgerichtes als Anlage zur Eintragung von bestimmten Rechten benötigt. Meistens betrifft dies die Einrichtung von Sondereigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Die Zuständigkeitsbereiche unserer Mitarbeiter sind in Bauaufsichtsbezirke aufgeteilt. Den für Sie zuständigen Ansprechperson/in können Sie aus der folgenden Grafik (Zum Vergrößern Anklicken) entnehmen.

Bauaufsichtsbezirke
Bauaufsichtsbezirke

Benötigte Dokumente

  • Antragsformular mit Übereinstimmungserklärung 
  • Der Kreis Paderborn hat für die Abgeschlossenheitsbescheinigung ein Formular, welches unter den Downloads zu finden ist. Dieses erleichtert die Antragstellung, da es sämtliche erforderlichen Daten bereits abfragt.
  • Bauzeichnungen
  • Reichen Sie bitte Bauzeichnungen in zweifacher Ausfertigung ein, die aus Grundrissen, Schnitten und Ansichten bestehen. Die Bauzeichnungen dürfen dabei das Format DIN A3 nicht übersteigen. Skizzen können wir leider nicht akzeptieren. Kennzeichnen Sie bitte die Räume in den Grundrissen und Schnitten mit Ordnungsnummern (arabische Ziffern im Kreis). Dabei erhalten zusammengehörende Räume die gleiche Ordnungsnummer. Jeder EINZELNE Raum, der Sondereigentum zugeordnet werden soll, muss mit Ordnungsnummer gekennzeichnet sein. Auch für Außenflächen, wie zum Beispiel Stellplätze, kann Sondereigentum zugewiesen werden. Diese Flächen müssen dann vermaßt sein.

Rechtliche Voraussetzungen

Amt
Amt für Bauen und Wohnen
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefax
05251 308 - 6399
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude C, 2. Obergeschoss
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechperson

Ihren Ansprechperson entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Grafik.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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