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Bildungs- und Integrationspilot
Betreute Wohngemeinschaften

Betreute Wohngemeinschaften

Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen sind Wohn- und Betreuungsangebote, in denen bis zu 12 hilfe- und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderung in einer barrierefreien Wohnung mit einem gemeinsamen Hausstand leben und Betreuungsleistungen von einem oder mehreren Leistungsanbieterinnen oder Leistungsanbietern erhalten. (Foto: Monkey Business / Fotolia)

Es wird unterschieden zwischen der „selbstverantworteten Senioren-Wohngemeinschaft" und der „anbieterverantworteten Senioren-Wohngemeinschaft“.

Selbstverantwortete Wohngemeinschaften sind in der Regel frei in der Gestaltung des Zusammenlebens, der Auswahl und der Gestaltung der Räumlichkeiten für die Wohngemeinschaft und der Organisation der Betreuung.

In anbieterverantworteten Wohngemeinschaften
leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemieteten Wohnung zusammen und werden von einem Leistungsanbieter, meistens einem Pflegedienst, gemeinsam - oft rund um die Uhr – betreut. Die anbieterverantwortete oder betreute Wohngemeinschaft bietet hilfebedürftigen Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes und individuelles Leben zu führen. Außerdem kann diese ambulante Wohnform älteren Menschen, die nicht mehr alleine leben können oder wollen, eine Alternative zur eigenen Häuslichkeit und zur stationären Versorgung ermöglichen.

Der stetige Ausbau von ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Kreis Paderborn trägt insbesondere zu einer quartiersnahen Versorgung bei, denn sie ermöglicht älteren und pflegebedürftigen Menschen den Verbleib in ihrem Wohnort, eben im Quartier.

Bewohner einer Wohngemeinschaft erhalten von der Pflegeversicherung einen Wohngruppenzuschlag ab Pflegegrad 2 oder entsprechend dem Anspruch nach §§ 45a, b SGB XI von monatlich 214 Euro pro Person, um gemeinsam eine Präsenzkraft zu finanzieren, die den Alltag der WG regelt, sich um den Haushalt kümmert und bei der Pflege hilft.

Außerdem wird bei neu gegründeten Wohngemeinschaften der Umbau der Wohnung mit 2.500 Euro je Pflegebedürftigem gefördert. Die Summe ist jedoch auf 10.000 Euro begrenzt. Die Förderung erfolgt zusätzlich zu den sonstigen Ansprüchen auf eine Wohnungsanpassung.


In einer Intensivpflege – Wohngemeinschaft 

werden schwerstpflegebedürftige Menschen versorgt, die einer 24 Stunden Intensiv- und Beatmungspflege benötigen. Solche Wohngemeinschaften werden oft von ambulanten Pflegediensten angeboten und betrieben. Die Kosten werden über die Krankenkasse (Behandlungspflege) und Pflegekasse übernommen.

Neben den Senioren- und Intensivpflege Wohngemeinschaften gibt es im Kreis Paderborn auch Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung. Dabei werden sowohl geistige und körperliche sowie psychische Einschränkungen berücksichtigt.

Hier können Sie sich über die aktuell bestehenden Senioren- sowie Intensivpflege-Wohngemeinschaften und auch über Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung kreisweit informieren. Bei Interesse können Sie direkt Kontakt zu den Anbietern aufnehmen.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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