Ausnahmen von der Gurt- und Anschnallpflicht

Infos

Bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde kann eine Befreiung von der Verpflichtung, einen Sicherheitsgurt anzulegen, beantragt werden. Im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung können Personen befreit werden, wenn das Anlegen des Gurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

Außerdem kann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Befreiung von der Verpflichtung, einen Schutzhelm zu tragen, beantragt werden. Personen können befreit werden, wenn das Tragen des Helmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Die genannten Voraussetzungen sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".

Details

Erforderliche Unterlagen
  • ausgefüllter Antragsvordruck
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Ärztliches Attest
Gebühren
nach der Gebührenordnung des Kreis Paderborn
Zahlungsart
Überweisung
Rechtsgrundlage
§ 46 Abs. 1 Ziffer 5 b Straßenverkehrsordnung (StVO)
Hinweise
keine

Kontakt

Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 3643
Telefax
05251 308 893640
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, 3. Obergeschoss
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Sprechzeiten

Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Downloads

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechperson

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