Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes des Kreises Paderborn
mo bis fr | 7.30 bis 12 Uhr |
di | 14 bis 16 Uhr |
do | 14 bis 18 Uhr |
Beim Straßenverkehrsamt können Sie Ihr Auto zulassen, ein Wunschkennzeichen reservieren oder auch z.B. den Verlust des Fahrzeugscheines melden. Sie finden dort auch Informationen zu den Themen Führerschein, Taxischein, Bußgeld und zur Geschwindigkeitsüberwachung durch den Kreis Paderborn und vieles mehr.
Foto: Kreis Paderborn
Dieses Amt deckt folgende Dienstleistungen und Aufgaben für Sie ab.
Das „Handy-Verbot“ beim Führen eines Fahrzeugs wurde seit dem 19.10.2017 auf die Nutzung von elektronischen Geräten, die der Kommunikation, Information oder Organisation (wie Tablet, Laptop, Navigationsgerät etc.) erweitert. Ein solches Gerät darf weder aufgenommen noch gehalten werden. Es darf nur benutzt werden, wenn eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung nur eine kurze Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erforderlich ist.
Zeitgleich sind auch die Regelgeldbußen auf 100,00 EUR bzw. bei einer Gefährdung auf 150,00 EUR sowie ein Fahrverbot und bei einer Sachbeschädigung auf 200,00 EUR und Fahrverbot erhöht worden. Ein entsprechender Verstoß wird mit einem Punkt bzw. bei einem Fahrverbot mit zwei Punkten im Fahreignungsregister eingetragen.
Für einen Fahranfänger hat dies zur Konsequenz, dass er außerdem an einem Aufbauseminar teilnehmen muss und die Probezeit verlängert wird.
Radfahrer zahlen bei Missachtung ein Verwarnungsgeld von 55,00 EUR bzw. eine Regelgeldbuße von 100,-- EUR bei einem Verkehrsunfall.
Das automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebs (z. B. bei Rotlicht) ist kein Ausschalten des Motors.
Öffnungszeiten
mo bis fr | 7.30 bis 12 Uhr |
di | 14 bis 16 Uhr |
do | 14 bis 18 Uhr |
Wer sein Fahrzeug an- oder ummelden möchte, hat die Wahl zwischen den Kennzeichen mit den Anfangsbuchstaben PB oder BÜR.
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mehr erfahrenKreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
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Telefax: 05251 308 - 8888
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