Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Fahrgastbeförderungsschein für Mietwagen

Mietwagen sind Pkw, die nur im Ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt, soweit es sich nicht um Taxiverkehr handelt.

Was wird benötigt?

Ersterteilung

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Kartenführerschein
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Augenfachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt)

Verlängerung

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Kartenführerschein
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Augenfachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt)
  • ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich: Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)

Voraussetzungen

  • Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie müssen seit mind. 2 Jahren bzw. mind. 2 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre in Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein.
  • Sie müssen in Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein.
  • Sie müssen körperlich und geistig für die Beförderung von Fahrgästen geeignet sein, die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllen und die Gewähr dafür bieten, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass es bis zu 2 Wochen dauern kann, bis das von Ihnen beim Einwohnermeldeamt beantragte Führungszeugnis bei uns vorliegt.

Ab dem 24.08.2017 ist mit der 12. Änderungsverordnung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) die Ortskundeprüfung für Mietwagen und Krankenkraftwagen abgeschafft worden!

Gebühren / Zahlungsart

  • Ersterteilung: 42,60 €
  • Verlängerung: 38,00 €
  • zu zahlen in bar oder per EC-Karte
Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 3699
Telefax
05251 308 - 893697
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, Erdgeschoss
Raumnummer
113,114,115
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

Es konnte kein alternativer Ansprechperson zu dem hier genannten ausfindig gemacht werden. Bitte wenden Sie sich an unsere Zentrale unter 05251 308 - 0.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“