Nach §§ 10 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz besteht eine Verpflichtung zur öffentlichen Bekanntmachung und zur Auslegung von Unterlagen.
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mehr erfahrenEntscheidung über die Nichterforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung
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mehr erfahrenÖffentliche Bekanntmachungen nach § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
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