Nach §§ 10 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz besteht eine Verpflichtung zur öffentlichen Bekanntmachung und zur Auslegung von Unterlagen.
mehr erfahrenVeröffentlichung von Genehmigungs- und Ablehnungsbescheiden
mehr erfahrenEntscheidung über die Nichterforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung
mehr erfahrenÖffentliche Bekanntmachungen nach § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
mehr erfahrenÖffentliche Bekanntmachungen nach § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
mehr erfahrenDie Umweltbehörden in NRW (Bezirksregierungen, Kreise, kreisfreien Städte) sind auf Grund rechtlicher Vorgaben verpflichtet bei Betrieben, die ...
mehr erfahrenKreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden