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Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite www.kreis-paderborn.de

Die Kreisverwaltung Paderborn hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.kreis-paderborn.de und seine Unterkapitel.

 
 
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Als die Internetseitewww.kreis-paderborn.de 2015 erstellt wurde, hat sie die damals relevanten Ansprüche an die Barrierefreiheit erfüllt. Insbesondere wurden seinerzeit folgende Funktionen für einen barrierefreien Zugang umgesetzt: Vorlesefunktion, Schriftvergrößerung und -verkleinerung, Darstellungsversion mit hohem Farbkontrast, Erstellung von Sprungmarken, HTML-Validierung, Unterscheidung von besuchten Links und die Inhalte sind ohne Javascript zugänglich. 

Im letzten Jahr ist aufgrund des § 10e des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen seitens des zuständigen Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales in Nordrhein-Westfalen (MAGS) die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW erlassen worden. Diese enthält zahlreiche Änderungen, so dass die Barrierefreiheit zu überarbeiten ist.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So ist beispielsweise die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine ist für Screenreader mitunter nicht korrekt.

Neben einigen Programmierfehlern gibt es insbesondere ein zentrales Problem, das behoben werden muss: die PDF-Dokumente auf www.kreis-paderborn.de sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um hunderte Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt zum Kreis Paderborn aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an den Kreis Paderborn übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Ihr Ansprechperson in der Online-Redaktion:
Frau Laven
E-Mail an die Online-Redaktion senden
Telefonisch ist die Online-Redaktion unter folgender Rufnummer zu erreichen: 05251 308-9200.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.deDirekt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung: 18. September 2020

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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