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RAL-Gütezeichen

Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung

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Schnelle und zuverlässige Kommunalverwaltungen gehören zu den wichtigsten Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen und sind somit ein klarer Standortvorteil. Bürokratische Hürden und lange Entscheidungswege sind jedoch in vielen Verwaltungen der Alltag. Ein Zeichen für praktizierten Bürokratieabbau setzen Kommunen mit dem RAL Gütezeichen Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung.

Durch die Umsetzung von 14 Serviceversprechen schaffen Kommunen mehr Transparenz in Verwaltungsleistungen und geben durch feste Terminzusagen mittelständischen Unternehmen zeitliche und finanzielle Planungssicherheit. Für die Unternehmen werden die Serviceversprechen des RAL Gütezeichens so zur Messlatte, ob ein Standort ihren Anforderungen gerecht wird.

Im April 2006 hat sich die Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V. mit Unterstützung und Förderung durch das NRW-Wirtschaftsministerium in Düsseldorf gegründet, um bundesweit einheitliche Gütekriterien für die Mittelstandsorientierung von Kommunen zu entwickeln.

Der Kreis Paderborn gehört zu den 12 Gründungsmitgliedern der Gütegemeinschaft und wurde 2021 bereits zum achten Mal mit dem Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ ausgezeichnet. Grundlage der Auditierung bilden die Güte- und Prüfbestimmungen, die gemeinsam von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. und der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V. entwickelt wurden. Die Einhaltung der Bestimmungen wird regelmäßig durch die Verwaltungen selbst und alle zwei Jahre durch ein neutrales Prüfinstitut überwacht.

Hier finden Sie den Imagefilm der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V.

Die 14 Serviceversprechen im Überblick

A - Eingangsbestätigung von Anträgen und Anfragen sowie Nennung einer Ansprechperson

Stellt eine Unternehmerin / ein Unternehmer einen Antrag oder eine Anfrage zu einem Genehmigungsverfahren, erhält sie / er in einem ersten Schritt die Eingangsbestätigung. Zugleich informiert sie/ ihn die Verwaltung darüber, welche Abteilung zuständig ist und an wen sie / er sich persönlich wenden kann.

B - Erste Informationen zum Verfahren

Die zuständige Mitarbeiterin / der zuständige Mitarbeiter unterrichtet die Unternehmerin / den Unternehmer über die voraussichtliche Bearbeitungszeit des Antrags, bittet gegebenenfalls um fehlende Unterlagen und nennt mögliche Gründe, die den Zeitplan verzögern könnten. Die Verwaltung sagt zu, umgehend über Abweichungen zu informieren.

C - Besprechungen bei Unternehmen

Die Verwaltung bietet der Unternehmerin /  dem Unternehmer an, ihre / seine Angelegenheit innerhalb der nächsten fünf Arbeitstage - auf Wunsch auch vor Ort - zu besprechen.

Die Investorenbesprechungen dienen der Beschleunigung gewerblicher Genehmigungsverfahren. Sie sind ein ergänzendes Element eines wirkungsvollen verwaltungsinternen Genehmigungsmanagements. In diesen Gesprächen werden alle relevanten Sachverhalte, maßgeblichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Erteilung von Genehmigungen im konkreten Fall vorab – in der Entwurfsphase vor Erstellung der kompletten Antragsunterlagen – erörtert und aufeinander abgestimmt. Weitere Informationen zu Besprechungen in Unternehmen finden Sie hier.

D - Bearbeitungszeit für gewerbliche Bauvorhaben

Mit den ersten Informationen zum Verfahren erfährt die Unternehmerin / der Unternehmer innerhalb von sieben Arbeitstagen, ob ihr / sein Baugenehmigungsantrag in der eingereichten Form bearbeitet werden kann. Ist das der Fall, kann sie / er sicher davon ausgehen, dass über den Antrag innerhalb von 40 Arbeitstagen entschieden wird und ihre / seine Planung danach ausrichten.

Für alle gewerblichen und privaten Bauvorhaben bietet der Kreis Paderborn darüber hinaus einen Lotsendienst an. Der Lotse begleitet den Bauantrag durch das laufende Baugenehmigungsverfahren. Er trägt durch seine koordinierende Tätigkeit sowie die bereits im Vorfeld der Antragstellung ansetzende zielgenaue Beratung zu einer Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren bei. Weitere Informationen zum Lotsendienst finden Sie hier.

E - Schnelle Bezahlung von Auftragsrechnungen, die von Unternehmen an den Kreis gestellt werden

Die Unternehmerin / der Unternehmer kann sicher sein, dass die Rechnung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Eingang bei der Verwaltung beglichen ist. Das bedeutet finanzielle Planungssicherheit und verbesserte Liquidität.

F - Schnelle und qualifizierte Reaktion auf die Beschwerde des Unternehmens

Beschwerden von Unternehmerinnen / Unternehmern werden erfasst und schnell beantwortet. Ist das kurzfristig nicht möglich, wird die Beschwerdeführerin / dem Beschwerdeführer innerhalb von drei Arbeitstagen mitgeteilt, warum sich die Antwort verzögert und wann sie / er eine verbindliche Antwort erhält.

G - Bearbeitungszeit für die Angebotsabgabe bei Flächenanfragen von Unternehmen

Die Städte und Gemeinden im Kreis Paderborn bieten Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistungen usw. viele Freiräume hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Entfaltung. Für die zielgerichtete Suche steht den Unternehmerinnen und Unternehmern ein Fragebogen zur Verfügung. Nach dem Eingang des Fragebogens in der Kreisverwaltung wird die Anfrage direkt an die Städte und Gemeinden weitergeleitet.

Die Unternehmerinnen und Unternehmer können sich auch direkt an die Städte und Gemeinden wenden. Die zuständigen Ansprechpersonen finden sie hier.

H - Bearbeitungszeit bei der Genehmigung von Großraum- und Schwerlasttransporten

Die Bearbeitung von Verkehrsfragen erfolgt durch das Straßenverkehrsamt. Anträge auf Genehmigung von Großraum- und Schwerlasttransporten werden zeitnah bearbeitet. Bei prüffähigen Anträgen auf Einzelgenehmigungen wird das Anhörungsverfahren unverzüglich durchgeführt. Die notwendige Behördenbeteiligung erfolgt innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Eingang des Antrages. Bei prüffähigen Anträgen, die eine Dauergenehmigung zum Ziel haben, erfolgt diese Beteiligung innerhalb von 5 Arbeitstagen. Wenn alle Rückmeldungen vorliegen, erfolgt innerhalb von 3 Arbeitstagen eine abschließende Entscheidung.

I - Verlässlichkeit von Baugenehmigungen

Unternehmen, die eine Baugenehmigung beantragen, benötigen nicht nur schnelle, sondern auch sichere Entscheidungen. Aus diesem Grund enthält die Baugenehmigung ein Höchstmaß an Rechtssicherheit - damit keine Klagen Dritter die Pläne verzögern.

J - Reaktionszeiten auf Anrufe und E-Mails

Wenn sich eine Unternehmerin / ein Unternehmer per Anruf oder E-Mail an die Kommunalverwaltung wendet, hat sie / er es in der Regel eilig. Die Anfragen sollen aus diesem Grund möglichst umgehend, mindestens jedoch innerhalb eines Arbeitstages beantwortet werden. Das Unternehmen erhält damit ohne Zeitverzug die notwendigen Informationen.

K - Verwaltungswegweiser als Sofortinformation

Gibt es Fragen zu Existenzgründungen, Standortinformationen, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, Baugenehmigungen, Ausschreibungen, Verkehrsfragen oder Finanzen und Steuern? Der Verwaltungswegweiser führt schnell und sicher zur richtigen Ansprechperson.

L - Lotse für Existenzgründer

Wer ein Unternehmen gründen will, benötigt in der Regel viele Informationen. Die Ansprechpersonen für Existenzgründer helfen nicht nur im Umgang mit der Behörde, sondern halten bei Bedarf auch Auskünfte über andere wichtige Anlaufstellen bereit. Weitere Informationen finden Sie hier

M - Kundenzufriedenheit

Die Verwaltung ermittelt systematisch und regelmäßig, ob wichtige Anforderungen der Unternehmen in der konkreten Wahrnehmung erfüllt werden. Die Erhebung bietet Unternehmen auch die Möglichkeit für Kritik und Anregungen.

N - Informationsveranstaltung als Kommunikationsplattform

Unternehmerinnen und Unternehmer werden regelmäßig zum Informationsaustausch über aktuelle Standortthemen eingeladen. Sie werden so über neue, für sie wichtige Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten. Gleichzeitig können sie Anregungen geben oder Kritik äußern, was für das Leistungsniveau der Kommune wichtig ist.

Downloads

  • Verwaltungswegweiser (Stand März 2024) (7173 KB)

    Gibt es Fragen zu Existenzgründungen, Standortinformationen, Vermietung oder Verpachtung von Gründstücken, Baugenehmigungen, Ausschreibungen, Verkehrsfragen oder Finanzen und Steuern? Der Verwaltungswegweiser führt schnell und sicher zum richtigen Ansprechpartner.

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