Das Amt für Bauen und Wohnen ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Städte Paderborn und Delbrück - zuständig. Neben der Erteilung von Baugenehmigungen gehört die brandschutztechnische Beurteilung von Wohn- und Gewerbeobjekten sowie die laufende Bauüberwachung zu den Aufgabenschwerpunkten des Amtes. Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld ist die Beratung der Bürger in allen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen. Als obere Bauaufsichtsbehörde ist das Amt für die Städte Paderborn und Delbrück als Fachaufsicht zuständig.
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Amtsleitung
Dieses Amt deckt folgende Dienstleistungen und Aufgaben für Sie ab.
Der Regionalrat Detmold hat mit Beschluss vom 19. Juni 2023 den überarbeiteten Entwurf des Regionalplans OWL (Entwurf 2023) und die Durchführung einer zweiten Beteiligung beschlossen.
Die Planunterlagen werden öffentlich ausgelegt in der Zeit vom
08. August 2023 bis einschließlich 09. Oktober 2023.
Sie sind in diesem Zeitraum online abrufbar auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold unter:
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-3/dezernat-32/regionalplan-owl-23
Landrat Christoph Rüther übergibt Förderzusagen an Wohnungsgesellschaft Paderborn mbH
mehr erfahrenMit Fördergeldern des Landes NRW Wohngebäude modernisieren
mehr erfahrenDas Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen die Neuschaffung von Mietwohnungen durch Neubau oder Ausbau, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäude.
mehr erfahrenDas Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau oder die Neuschaffung von selbstgenutzten Wohnungen bzw. den Erwerb neuer Wohnungen und den Erwerb von Gebrauchtimmobilien.
mehr erfahrenKreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
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