Das Amt für Bauen und Wohnen ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Städte Paderborn und Delbrück - zuständig. Neben der Erteilung von Baugenehmigungen gehört die brandschutztechnische Beurteilung von Wohn- und Gewerbeobjekten sowie die laufende Bauüberwachung zu den Aufgabenschwerpunkten des Amtes. Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld ist die Beratung der Bürger in allen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen. Als obere Bauaufsichtsbehörde ist das Amt für die Städte Paderborn und Delbrück als Fachaufsicht zuständig.
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Amtsleiter
Dieses Amt deckt folgende Dienstleistungen und Aufgaben für Sie ab.
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