Das Amt für Bauen und Wohnen ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Städte Paderborn und Delbrück - zuständig. Neben der Erteilung von Baugenehmigungen gehört die brandschutztechnische Beurteilung von Wohn- und Gewerbeobjekten sowie die laufende Bauüberwachung zu den Aufgabenschwerpunkten des Amtes. Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld ist die Beratung der Bürger in allen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen. Als obere Bauaufsichtsbehörde ist das Amt für die Städte Paderborn und Delbrück als Fachaufsicht zuständig.
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Amtsleitung
Dieses Amt deckt folgende Dienstleistungen und Aufgaben für Sie ab.
Mit Fördergeldern des Landes NRW Wohngebäude modernisieren
mehr erfahrenDas Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen die Neuschaffung von Mietwohnungen durch Neubau oder Ausbau, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäude.
mehr erfahrenDas Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau oder die Neuschaffung von selbstgenutzten Wohnungen bzw. den Erwerb neuer Wohnungen und den Erwerb von Gebrauchtimmobilien.
mehr erfahrenKreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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