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Denkmalschutzangelegenheiten als Obere Denkmalschutzbehörde

Der organisatorische Aufbau der Denkmalbehörden ist dreistufig (Untere, Obere und Oberste Denkmalbehörde).

Der Kreis Paderborn ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Obere Denkmalbehörde.

Die Obere Denkmalbehörde beaufsichtigt die Unteren Denkmalbehörden, indem sie deren Geschäfte prüft und bei Erforderlichkeit als Sonderaufsichtsbehörde tätig wird. Zudem erarbeitet sie Stellungnahmen für andere Behörden (z. B. in Planfeststellungs- oder Bebauungsplanverfahren), beantwortet Anfragen der Politik und bearbeitet Eingaben von Privatpersonen.

Sie ist zudem zuständig für die Erteilung der Genehmigungen für Ausgrabungen nach § 13 Denkmalschutzgesetz NRW. Darunter fallen auch die Genehmigungen für die sogenannten Sondengänger.

Die Entscheidungen der Denkmalbehörden werden regelmäßig im Benehmen und unter Beteiligung des Landschaftsverbandes als Denkmalpflegeämter getroffen.

Amt
Amt für Bauen und Wohnen
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6301
Telefax
05251 308 - 896300
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude C, 2. Obergeschoss
Raumnummer
C.02.06
Lageplan
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Dr. Beckschulte

    Amtsleitung, Sachgebietsleitung Bauaufsicht West Amt für Bauen und Wohnen

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-6300 Fax 05251 308-896330
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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