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Denkmalschutzangelegenheiten als Obere Denkmalschutzbehörde

Der organisatorische Aufbau der Denkmalbehörden in NRW unterteilt sich in die Untere, die Obere und die Oberste Denkmalbehörde. Die oberste Denkmalbehörde ist das für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Der Kreis Paderborn ist obere Denkmalbehörde für alle kreisangehörigen Kommunen. Die unteren Denkmalbehörden sind die Kommunen selbst. Sie sind die ersten Ansprechpartner in Fragen denkmalrechtlicher Entscheidungen und treffen diese im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe als Denkmalfachamt.

Der oberen Denkmalbehörde kommen im Wesentlichen zwei Aufgaben zu:

1. Zum einen beaufsichtigt sie die unteren Denkmalbehörden als Rechtsaufsicht.

2. Zum anderen ist sie gem. § 15 DSchG NRW zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen für Sondengänge, Grabungen und Bergungen von Bodendenkmälern.

Die Entscheidungen des § 15 DSchG NRW trifft die Behörde ebenfalls im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe.





Amt
Amt für Bauen und Wohnen
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6301
Telefax
05251 308 - 896300
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude C, 2. Obergeschoss
Raumnummer
C.02.06
Lageplan
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

Herr Dr. Beckschulte
Amt für Bauen und Wohnen
Amtsleitung, Sachgebietsleitung Bauaufsicht West

Tel. 05251 308-6300
Fax 05251 308-896330
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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