Der organisatorische Aufbau der Denkmalbehörden ist dreistufig (Untere, Obere und Oberste Denkmalbehörde).
Der Kreis Paderborn ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Obere Denkmalbehörde.
Die Obere Denkmalbehörde beaufsichtigt die Unteren Denkmalbehörden, indem sie deren Geschäfte prüft und bei Erforderlichkeit als Sonderaufsichtsbehörde tätig wird. Zudem erarbeitet sie Stellungnahmen für andere Behörden (z. B. in Planfeststellungs- oder Bebauungsplanverfahren), beantwortet Anfragen der Politik und bearbeitet Eingaben von Privatpersonen.
Sie ist zudem zuständig für die Erteilung der Genehmigungen für Ausgrabungen nach § 13 Denkmalschutzgesetz NRW. Darunter fallen auch die Genehmigungen für die sogenannten Sondengänger.
Die Entscheidungen der Denkmalbehörden werden regelmäßig im Benehmen und unter Beteiligung des Landschaftsverbandes als Denkmalpflegeämter getroffen.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
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