Der organisatorische Aufbau der Denkmalbehörden in NRW unterteilt sich in die Untere, die Obere und die Oberste Denkmalbehörde. Die oberste Denkmalbehörde ist das für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Der Kreis Paderborn ist obere Denkmalbehörde für alle kreisangehörigen Kommunen. Die unteren Denkmalbehörden sind die Kommunen selbst. Sie sind die ersten Ansprechpartner in Fragen denkmalrechtlicher Entscheidungen und treffen diese im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe als Denkmalfachamt.
Der oberen Denkmalbehörde kommen im Wesentlichen zwei Aufgaben zu:
1. Zum einen beaufsichtigt sie die unteren Denkmalbehörden als Rechtsaufsicht.
2. Zum anderen ist sie gem. § 15 DSchG NRW zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen für Sondengänge, Grabungen und Bergungen von Bodendenkmälern.
Die Entscheidungen des § 15 DSchG NRW trifft die Behörde ebenfalls im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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