Während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der öffentlichen-rechtlichen Vorschriften und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten.
Zu den Aufgaben der Bauüberwachung gehören die
Die Zuständigkeitsbereiche unserer Mitarbeiter sind in Baubezirke aufgeteilt. Den/die für Sie zuständigen Ansprechpartner/In können Sie aus der folgenden Grafik (Zum Vergrößern Anklicken) entnehmen. Stand 1.7.2019
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
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