Sofern Sie ein berechtigtes Interesse darlegen (z.B. als Eigentümer oder Erwerber), können Sie in das hier geführte Baulastenverzeichnis für das Kreisgebiet – mit Ausnahme der Stadtgebiete Delbrück und Paderborn – Einsicht nehmen oder sich Abschriften von einzelnen Baulastenblättern erteilen lassen.
Unnötige Wartezeiten können vermieden werden, wenn Sie zuvor einen Termin für die Einsichtnahme mit einem der rechts aufgeführten Ansprechperson vereinbaren.
Eine Überprüfung, ob und ggf. welche Baulasteneintragungen auf einem Grundstück vorhanden sind, erfolgt auf formlosen schriftlichen Antrag.
Die Löschung einer Baulasteintragung ist auf Antrag möglich, wenn kein öffentliches Interesse an dem Erklärungsgegenstand mehr besteht.
Für schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sowie für die Entscheidung über Eintragung oder Löschung einer Baulast werden Gebühren entsprechend der jeweils gültigen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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