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Corona-Krise: Unterstützung für Unternehmen

Unternehmen stehen durch die Corona Krise vor ernsthaften Herausforderungen. Zur Abfederung von Umsatz- und Einnahmerückgängen bzw. finanziellen Engpässen bieten die Bundesregierung und die Landesregierung NRW verschiedene  Hilfsmaßnahmen an, die nachfolgend in einem Überblick dargestellt werden.

Wegweiser
Foto: © iStock.com/ 3D_generator

Eine Hotline des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hilft Ihnen ferner bei allgemeinen wirtschaftsbezogenen Fragen zum Coronavirus

Montag - Freitag, 9 – 17 Uhr

Tel. 030 12002-1031 / -1032

 
 
 
 

Hilfsmaßnahmen im Überblick

Rückzahlung der NRW-Soforthilfe 2020 bis zum 30.11.2023

Rückmeldung zum Liquiditätsengpass ist für alle Soforthilfe-Empfänger für die tatsächlich benötigte Förderhöhe verpflichtend.

Phasen des Rückmeldeverfahrens:

  • Ab Mitte Juni 2021 erhalten alle Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger, die bislang noch keine Rückmeldung abgegeben haben, eine E-Mail, die zur Rückmeldung auffordert und die Informationen und Links für die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe 2020 enthält.
  • Mit den Informationen aus dieser E-Mail müssen Sie die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe 2020 vornehmen. Verwenden Sie für Ihre Rückmeldung bitte ausschließlich das in der E-Mail verlinkte Online-Formular. Sie erhalten anschließend einen Schlussbescheid mit der neuen Förderhöhe.
  • Bitte senden Sie auch dann Ihr ausgefülltes Rückmelde-Formular, wenn Sie die Soforthilfe bereits vollständig zurückgezahlt haben (verkürzte Rückmeldung).
  • Die Rückzahlung von zu viel erhaltenen Mitteln ist bis 30.11.2023 möglich.
  • Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes NRW

Ausführliche FAQs zum Rückmeldeverfahren

 
 

Kurzarbeitergeld

Erleichterung bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld:

Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie differenzierte Informationen sowie entsprechende Antragsformulare zum Kurzarbeitergeld.

Video - Kurzarbeitergeld - Bundesagentur für Arbeit

Gern wird Ihnen auch persönlich weitergeholfen. Wenden Sie sich an den Arbeitgeber-Service,
erreichbar Montag – Freitag, 8 -18 Uhr, Tel. 0800 4 555520 (gebührenfrei)

Arbeitsagentur Paderborn

Wichtig: Die Erleichterung bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld endet am 30.06.2023.

 
 

Bürgergeld für Selbstständige

Selbstständige können über das Bürgergeld ihren Lebens-unterhalt sicherstellen. Die Antragstellung erfolgt beim zustän-digen Jobcenter.

Anträge können hier vollständig digital gestellt werden (eine Beantragung per Post ist auch weiterhin möglich).

Das Jobcenter Paderborn ist wie nebenstehend telefonisch erreichbar. Eine weitere Möglichkeit der Kontaktaufnahme ist der digitale Postfachservice.

FAQ-Bürgergeld

Rufnummern des Jobcenters Paderborn

Montag - Freitag, 8 - 18 Uhr

für Auskünfte zum Bürgergeld

Tel. 05251 5409 0


 
 
 

Liquiditätssicherung

Zur Deckung kurzfristiger Liquiditätsengpässe stehen Unternehmen in NRW verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung.
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW informiert:

Informationen zum Unterstützungsprogramm - MWIKE

Sollten Sie sich nicht sicher sein oder allgemeine Informationen benötigen, hilft Ihnen die landeseigene Förderbank NRW.BANK gerne weiter:

NRW.BANK-Service-Center Tel. 0211 91741 4800


Weitere Links:

KfW - Kredite für Unternehmen

Bürgschaftsbank NRW

 
 

Steuerliche Maßnahmen

Zur Verbesserung der Liquidität von Unternehmen werden bspw. Steuerzahlungen gestundet, erleichterte die Anpassung von Steuervorauszahlungen erleichtert und die Abschreibungsmöglichkeiten bei beweglichen Wirtschaftsgütern verbessert. 

steuerliche Maßnahmen - Bundesfinanzministerium

Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen: Finanzverwaltung NRW

 
 

Ansprechpersonen vor Ort zu vg. Themen

Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld hat eine Sonderseite rund um das Thema Coronavirus mit den wichtigsten Informationen für Unternehmen eingerichtet.

Mitgliedsunternehmen im Kreis Paderborn können die Zweigstelle Paderborn + Höxter per Mail wie folgt erreichen:

Dr. Claudia Auinger   c.auinger@ostwestfalen.ihk.de
Daniel Beermann      d.beermann@ostwestfalen.ihk.de
Tobias Kaufmann      t.kaufmann@ostwestfalen.ihk.de

Sollten sich Fragen ergeben, die nicht per Mail beantwortet werden können, stehen die Ansprechpersonen auch telefonisch zu Verfügung:

Frau Dr. Auinger     05251 1559-12
Herr Beermann      05251 1559-19
Herr Kaufmann      05251 1559-43


Die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld hat auf ihrer Homepage ebenfalls für ihre Mitgliedsunternehmen Informationen zum Coronavirus zusammengestellt .


Die Ansprechpersonen der Betriebsberatung für den Kreis Paderborn erreichen Sie per Mail wie folgt:
Lisa  Büngeler                  lisa.buengeler@hwk-owl.de
Nicolas Westermeier     nicolas.westermeier@hwk-owl.de

Sofern Sie darüber hinaus Fragen haben, erreichen Sie die o. g. Ansprechpersonen unter Tel. 05251 877-6880.

Die Hotline der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld ist

Montag bis Donnerstag 8 - 17 Uhr und Freitag 8 - 15 Uhr erreichbar

Tel. 0521 554-450

 
 

Die Hotline der Handwerks-kammer Ostwestalen-Lippe zu Bielefeld ist

Montag bis Freitag

8 - 18 Uhr erreichbar

Tel. 0521 5608-444

 

Ansprechperson

Frau Rehmann-Decker
Wirtschaft & Tourismus

Tel. 05251 308-8100
Fax 05251 308-898199
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren



Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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