Unternehmen stehen durch die Corona Krise vor ernsthaften Herausforderungen. Zur Abfederung von Umsatz- und Einnahmerückgängen bzw. finanziellen Engpässen bieten die Bundesregierung und die Landesregierung NRW verschiedene Hilfsmaßnahmen an, die nachfolgend in einem Überblick dargestellt werden.
Hier finden Sie weitergehende Informationen zu den
Auch sonstige Organisationen und Vereine können Corona-Unterstützung beantragen, z.B. für Liquiditäts-Engpässe. Hier finden Sie die einschlägigen Förderprogramme des Landes NRW:
Eine Hotline des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hilft Ihnen ferner bei allgemeinen wirtschaftsbezogenen Fragen zum Coronavirus
Montag - Freitag, 9 – 17 Uhr
Tel. 030 12002-1031 / -1032
Rückmeldung zum Liquiditätsengpass ist für alle Soforthilfe-Empfänger für die tatsächlich benötigte Förderhöhe verpflichtend.
Phasen des Rückmeldeverfahrens:
Erleichterung bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld:
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie differenzierte Informationen sowie entsprechende Antragsformulare zum Kurzarbeitergeld.
Video - Kurzarbeitergeld - Bundesagentur für Arbeit
Gern wird Ihnen auch persönlich weitergeholfen. Wenden Sie sich an den Arbeitgeber-Service,
erreichbar Montag – Freitag, 8 -18 Uhr, Tel. 0800 4 555520 (gebührenfrei)
Arbeitsagentur Paderborn
Selbstständige können über die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) ihren Lebensunterhalt sicherstellen. Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Jobcenter.
Das Jobcenter Paderborn ist wie nebenstehend telefonisch erreichbar oder per E-Mail Paderborn-Geldleistungen@jobcenter-ge.de
Rufnummern des Jobcenters Paderborn
Montag - Freitag, 8 - 18 Uhr
für Anträge und Auskünfte zur Grundsicherung
Tel. 05251 5409 0
in Notfällen
Tel. 05251 5409 600
Die Landesregierung hat mit der „Betreuungsentschädigung NRW“ ein eigenes Programm aufgelegt, um privat Versicherte (beispielsweise Selbständige und Freiberufler) sowie freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld und Landwirte ohne Anspruch auf Krankengeld zu unterstützen. Auch gesetzlich Versicherte, deren Kinder privat versichert sind, können die Leistung erhalten.
Ab sofort können Anträge auf Betreuungsentschädigung online bei der Bezirksregierung gestellt werden. Die Anträge können rückwirkend bis zum 5. Januar 2021 geltend gemacht werden.
Zuständig für die Entschädigung von Verdienstausfällen sind in NRW die Landschaftsverbände. Für den Kreis Paderborn ist dies der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Amt für Entschädigungsrecht).
Details zu den Entschädigungszahlungen finden Sie hier:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Fragen werden unter Hotline: 0800 933 63 97 Montags bis Samstags von 7 bis 20 Uhr beantwortet.
Zur Deckung kurzfristiger Liquiditätsengpässe stehen Unternehmen in NRW verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung.
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW informiert:
Informationen zum Unterstützungsprogramm - MWIKE
Sollten Sie sich nicht sicher sein oder allgemeine Informationen benötigen, hilft Ihnen die landeseigene Förderbank NRW.BANK gerne weiter:
NRW.BANK-Service-Center Tel. 0211 91741 4800
Weitere Links:
Zur Verbesserung der Liquidität von Unternehmen wird die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert und Vorauszahlungen können leichter herabgesetzt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet.
steuerliche Maßnahmen - Bundesfinanzministerium
Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen: Finanzverwaltung NRW
Als eine Folge der Pandemie wird die Digitalisierung des stationären Einzelhandels durch das Land NRW gefördert.
Weitere Informationen und Online-Antrag: Digihandel NRW
Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld hat eine Sonderseite rund um das Thema Coronavirus mit den wichtigsten Informationen für Unternehmen eingerichtet.
Mitgliedsunternehmen im Kreis Paderborn können die Zweigstelle Paderborn + Höxter per Mail wie folgt erreichen:
Dr. Claudia Auinger c.auinger@ostwestfalen.ihk.de
Daniel Beermann d.beermann@ostwestfalen.ihk.de
Tobias Kaufmann t.kaufmann@ostwestfalen.ihk.de
Sollten sich Fragen ergeben, die nicht per Mail beantwortet werden können, stehen die Ansprechpersonen auch telefonisch zu Verfügung:
Frau Dr. Auinger 05251 1559-12
Herr Beermann 05251 1559-19
Herr Kaufmann 05251 1559-43
Die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld hat auf ihrer Homepage ebenfalls für ihre Mitgliedsunternehmen Informationen zum Coronavirus zusammengestellt .
Die Ansprechpersonen der Betriebsberatung für den Kreis Paderborn erreichen Sie per Mail wie folgt:
Lisa Büngeler lisa.buengeler@hwk-owl.de
Nicolas Westermeier nicolas.westermeier@hwk-owl.de
Sofern Sie darüber hinaus Fragen haben, erreichen Sie die o. g. Ansprechpersonen unter Tel. 05251 877-6880.
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Paderborn stellt auf Ihrer Homepage ebenfalls Informationen bereit.
Die Ansprechpersonen erreichen Sie per Mail begleitung@wfg-pb.de oder telefonisch
Jessica Krüger 05251 160 90-62
Maria Reimer 05251 160 90-54
Heike Süß 05251 160 90-64
Frank Wolters 05251 160 90-50
Die Hotline der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld ist
Montag bis Donnerstag 8 - 17 Uhr und Freitag 8 - 15 Uhr erreichbar
Tel. 0521 554-450
Die Hotline der Handwerks-kammer Ostwestalen-Lippe zu Bielefeld ist
Montag bis Freitag
8 - 18 Uhr erreichbar
Tel. 0521 5608-444
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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