Unternehmen stehen durch die Corona Krise vor ernsthaften Herausforderungen. Zur Abfederung von Umsatz- und Einnahmerückgängen bzw. finanziellen Engpässen bieten die Bundesregierung und die Landesregierung NRW verschiedene Hilfen an.
Eine Hotline hilft Ihnen ferner bei allgemeinen wirtschaftsbezogenen Fragen zum Coronavirus
Montag - Freitag, 9 – 17 Uhr erreichbar
Tel. 030 12002-1031 / -1032
Hier finden Sie die umfassenden Informationen zu den
Hier finden Sie Hinweise zu Corona-Tests in Unternehmen.
Unternehmen werden Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten in bestimmten Monaten gewährt:
Überbrückungshilfe II und NRW Überbrückungshilfe Plus:
Bei Fragen zur Überbrückungshilfe und zur NRW Überbrückungshilfe Plus steht Ihnen eine Hotline zur Verfügung:
Tel. 0211-7956 4996
Überbrückungshilfe III:
Nähere Informationen finden Sie hier.
Der Bund unterstützt Soloselbständige, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist, die aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt. Die Antragstellung erfolgt direkt hier unter der Nutzung des von der Steuererklärung bekannten ELSTER-Zertifikats. Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung.
Antragsfrist: 31.08.2021
Nähere Informationen finden Sie hier.
Welche Corona-Hilfe ist für kleine Unternehmen und Soloselbstständige die richtige?
Soloselbstständige (bis 1 MA) können sowohl die Neustarthilfe als Liquiditätsvorschuss für die Monate Januar bis Juni beantragen, als auch die Überbrückungshilfe III.
Die IHK München Oberbayern hat ein Tool herausgegeben, mit dem man berechnen kann, welches Hilfsprogramm für kleine Unternehmen mehr Unterstützung leistet.
Bitte beachten Sie, dass dieses Tool nur eine Berechnungs- und Orientierungshilfe ist, aber keine verbindliche Förderzusage beinhaltet.
Die November- und Dezemberhilfe 2020 bietet eine Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die besonders stark von den aktuellen Corona-Maßnahmen betroffen sind. Die Unternehmen können seit dem 10.02.2021 wählen auf welcher beihilferechtlichen Grundlage sie einen Antrag stellen:
Weitergehende Informationen zum Wahlrecht und ggf. notwendigen Änderungen finden Sie hier.
Eine Antragstellung ist durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe möglich. Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen und noch keine Überbrückungshilfe I, II oder III erhalten haben, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.
Antragsfrist: 30.04.2021
Änderungsanträge können bis zum 30.06.2021 gestellt werden.
Corona-Tests in Unternehmen tragen dazu bei, symptomlos Erkrankte zu erkennen, das Arbeiten in den Betrieben sicherer zu machen und eine weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Immer mehr Unternehmen bieten ihren Beschäftigten Corona-Testmöglichkeiten an - als Selbsttest, und wo es möglich ist, auch als Schnelltest. Sie folgen damit den Empfehlungen der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft. Mit diesen sogenannten Point-of-Care- (PoC-) Antigenschnelltests sind Testungen auf SARS-CoV-2 möglich, ohne dass ein Labor tätig werden muss.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine Liste der zugelassenen Tests veröffentlicht, die kontinuierlich aktualisiert wird.
Ärzte, Apotheken und sonstige Leistungserbringer im Kreisgebiet Paderborn, die Testungen anbieten, finden Sie in einer tagesaktuellen Liste des Gesundheitsamtes Paderborn.
Den Referentenentwurf zur Ersten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung finden Sie hier.
Wenn Sie direkt in Ihrem Unternehmen Tests inkl. entsprechender Testnachweise anbieten wollen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Tests zur Eigenanwendung (so genannte Selbst- oder Laientests):
Sie sind frei verkäuflich und über das Internet, im Handel oder in Apotheken zu bekommen. Die Beschäftigten führen den Test unter Aufsicht einer fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person selbst durch. Es gibt keine besonderen formalen Anforderungen an den/die Endanwender/in. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) benennt auf seiner Website diein Deutschland zugelassenen Antigen-Tests zur Eigenanwendung.
Professionelle PoC-Antigenschnelltests
Professionelle PoC-Antigenschnelltests werden über den Apothekengroßhandel oder aber über eine Apotheke vor Ort angeboten. Laut Medizinprodukte-Abgabeverordnung können sie auch an Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes abgegeben werden. Professionelle PoC-Antigenschnelltests werden durch geschultes Personal durchgeführt, das mit der korrekten Anwendung des jeweiligen Medizinproduktes vertraut ist.
Externe Dienstleister
Alternativ können Sie die Testung über einen externen Dienstleister organisieren, der mit mobilen, medizinisch geschulten Teams den BfArm-gelisteten Corona-Antigentest zuverlässig und sicher bei Ihnen vor Ort durchführt. In diesem Fall müssen Sie keine Tests beschaffen, und ist es auch keine Schulung von Mitarbeitern notwendig.
Details entnehmen Sie bitte der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW vom 08.04.2021.
Erleichterung bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld:
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie differenzierte Informationen sowie entsprechende Antragsformulare zum Kurzarbeitergeld.
Video - Kurzarbeitergeld - Bundesagentur für Arbeit
Gern wird Ihnen auch persönlich weitergeholfen. Wenden Sie sich an den Arbeitgeber-Service,
erreichbar Montag – Freitag, 8 -18 Uhr, Tel. 0800 4 555520 (gebührenfrei)
Arbeitsagentur Paderborn
Selbstständige können über die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) ihren Lebensunterhalt sicherstellen. Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Jobcenter.
Das Jobcenter Paderborn hat einen Informationsflyer zur Grundsicherung herausgegeben und ist wie nebenstehend telefonisch erreichbar oder per E-Mail Paderborn-Geldleistungen@jobcenter-ge.de
Rufnummern des Jobcenters Paderborn
Montag - Freitag, 8 - 18 Uhr
für Anträge und Auskünfte zur Grundsicherung
Tel. 05251 5409 0
in Notfällen
Tel. 05251 5409 600
Die Landesregierung hat mit der „Betreuungsentschädigung NRW“ ein eigenes Programm aufgelegt, um privat Versicherte (beispielsweise Selbständige und Freiberufler) sowie freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld und Landwirte ohne Anspruch auf Krankengeld zu unterstützen. Auch gesetzlich Versicherte, deren Kinder privat versichert sind, können die Leistung erhalten.
Ab sofort können Anträge auf Betreuungsentschädigung online bei der Bezirksregierung gestellt werden. Die Anträge können rückwirkend bis zum 5. Januar 2021 geltend gemacht werden.
Zuständig für die Entschädigung von Verdienstausfällen sind in NRW die Landschaftsverbände. Für den Kreis Paderborn ist dies der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Amt für Entschädigungsrecht).
Details zu den Entschädigungszahlungen finden Sie hier:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Fragen werden unter Hotline: 0800 933 63 97 Montags bis Samstags von 7 bis 20 Uhr beantwortet.
Zur Deckung kurzfristiger Liquiditätsengpässe stehen Unternehmen in NRW verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung.
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW informiert:
Informationen zum Unterstützungsprogramm - MWIDE
Sollten Sie sich nicht sicher sein oder allgemeine Informationen benötigen, hilft Ihnen die landeseigene Förderbank NRW.BANK gerne weiter:
NRW.BANK-Service-Center Tel. 0211 91741 4800
Weitere Links:
Zur Verbesserung der Liquidität von Unternehmen wird die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert und Vorauszahlungen können leichter herabgesetzt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet.
steuerliche Maßnahmen - Bundesfinanzministerium
Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen: Finanzverwaltung NRW
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat ein Sonderprogramm „Heimat 2020“ zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden mit einem Volumen von 50 Millionen Euro aufgelegt. Anträge können bis zum 31.07.2021 gestellt werden. Die Anträge werden bei den Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen bearbeitet.
Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld hat eine Sonderseite rund um das Thema Coronavirus mit den wichtigsten Informationen für Unternehmen eingerichtet.
Mitgliedsunternehmen im Kreis Paderborn können die Zweigstelle Paderborn + Höxter per Mail wie folgt erreichen:
Dr. Claudia Auinger c.auinger@ostwestfalen.ihk.de
Daniel Beermann d.beermann@ostwestfalen.ihk.de
Tobias Kaufmann t.kaufmann@ostwestfalen.ihk.de
Sollten sich Fragen ergeben, die nicht per Mail beantwortet werden können, stehen die Ansprechpersonen auch telefonisch zu Verfügung:
Frau Dr. Auinger 05251 1559-12
Herr Beermann 05251 1559-19
Herr Kaufmann 05251 1559-43
Die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld hat auf ihrer Homepage ebenfalls für ihre Mitgliedsunternehmen Informationen zum Coronavirus zusammengestellt .
Die Ansprechpersonen der Betriebsberatung für den Kreis Paderborn erreichen Sie per Mail wie folgt:
Rainer Dörr rainer.doerr@hwk-owl.de
Nicolas Westermeier nicolas.westermeier@hwk-owl.de
Sofern Sie darüber hinaus Fragen haben, erreichen Sie die o. g. Ansprechpersonen unter Tel. 05251 877-6880.
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Paderborn stellt auf Ihrer Homepage ebenfalls Informationen bereit.
Die Ansprechpersonen erreichen Sie per Mail begleitung@wfg-pb.de oder telefonisch
Jessica Krüger 05251 160 90-62
Maria Reimer 05251 160 90-54
Heike Süß 05251 160 90-64
Frank Wolters 05251 160 90-50
Die Hotline der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld ist
Montag bis Donnerstag 8 - 17 Uhr und Freitag 8 - 15 Uhr erreichbar
Tel. 0521 554-450
Die Hotline der Handwerks-kammer Ostwestalen-Lippe zu Bielefeld ist
Montag bis Freitag
8 - 18 Uhr erreichbar
Tel. 0521 5608-444
Das Gesundheitsamt des Kreises Paderborn hat Informationen zum Umgang mit Corona-Erkrankungsfällen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Lebensmittelunternehmen zusammengestellt.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden