Am 29. Oktober 2024, startet das neue Rückmeldeverfahren für rund 75.000 Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020.
Alle Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger, deren Förderverfahren bisher nicht abgeschlossen ist, werden ab dem 29. Oktober 2024 per E-Mail aufgefordert, ihre Rückmeldung abzugeben.
Nicht betroffen sind diejenigen Soforthilfe-Empfänger:innen, deren Förderverfahren bereits vollständig abgeschlossen ist.
Die Soforthilfe-Empfänger:innen müssen im neuen Rückmeldeverfahren erklären, dass sie die Soforthilfemittel zweckentsprechend in Fällen von Liquiditätsengpässen verwendet haben, die pandemiebedingt innerhalb des dreimonatigen Förderzeitraums im Frühjahr 2020 aufgetreten sind. Die Betroffenen können dabei zwischen drei verschiedenen Optionen wählen. Neben einer einer tagesscharfen Berechnung wird das Land mit einem vereinfachten Verfahren unter anderem auch die Möglichkeit für eine monatliche Saldierung eröffnen.
Die Rückmeldefrist endet am 26. Februar 2025. Nach der Rückmeldung werden die Schlussbescheide erstellt.
Gegebenenfalls zu viel erhaltene NRW-Soforthilfe 2020 muss innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe des jeweiligen Schlussbescheids zurückgezahlt werden. Betroffene, die sich nicht zurückmelden, haben die an sie ausgezahlte NRW-Soforthilfe 2020 in voller Höhe zurückzuzahlen.
Weitere Informationen zum neuen Rückmeldeverfahren sowie Antworten auf allgemeine Fragen und Antworten (sog. FAQ) hat das Wirtschaftsministerium unter: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 veröffentlicht.
Für Fragen zum neuen Rückmeldeverfahren hat die Bezirksregierung (BR) Detmold eine Hotline sowie ein E-Mail-Postfach eingerichtet:
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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