Der Krieg in der Ukraine hat neben der schrecklichen humanitären Katastrophe auch erhebliche wirtschaftliche Folgen. Davon sind auch Unternehmen und ihre Beschäftigten im Kreis Paderborn betroffen, die Handelsbeziehungen in die Ukraine oder nach Russland pflegen.
Gesammelte Informationen erhalten Sie unter anderem hier:
Umfassende Informationsseite der IHK Ostwestfalen
Informationen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages
Fortlaufend aktualisierte FAQ-Liste des Bundeswirtschaftsministeriums
Schutz vor Cyber-Angriffen
Durch den Konflikt steigt das Risiko von Cyberattackenauch für Unternehmen. Die Industrie- und Handelskammern empfehlen Unternehmen daher sich zeitnah für IT-Notfälle zu wappnen und ihre Sicherheitssysteme zu überprüfen.
Hilfestellung zum Thema erhalten Sie unter anderem hier:
Zur Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen der aktuell hohen Energiekosten erhalten die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen weitere rund 600 Millionen Euro. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mitgeteilt, dass der Bund das Geld in drei Tranchen im September und November 2023 sowie Mai 2024 zur Verfügung stellen wird. Das Land wird das Geld den Krankenhäusern schnellstmöglich zur Verfügung stellen.
Berechnungsgrundlage für die Zuwendung ist die vom Krankenhaus gemeldete Bettenzahl. Für jedes gemeldete Bett erhält eine Klinik 5288,52 Euro. Diese aktuellen Zahlungen zur Abfederung gestiegener Energiekosten folgen bereits getätigten Ausgleichszahlungen des Bundes in Höhe von rund 547 Millionen Euro.
Die Landesregierung unterstützt die überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) von Handwerk, Industrie und Landwirtschaft, die 2022 deutliche Energiepreissteigerungen hatten mit einer “Härtefallhilfe ÜBS Energie NRW”. Ab sofort können ÜBS, die im staatlichen Bildungsauftrag überbetriebliche Lehrlingsunterweisung durchführen, Unterstützung aus dem Landesprogramm beantragen. Für die Härtefallhilfe stehen fünf Millionen Euro Landesmittel aus dem zweiten Maßnahmenpaket des Sondervermögens „Krisenbewältigung“ zur Verfügung.
Die überbetrieblichen Bildungsstätten im Land können für die Monate März bis November 2022 eine Förderung in Höhe von 80 Prozent der Mehrkosten 2022 gegenüber 2021 beantragen. Hierzu muss die tatsächliche finanzielle Belastung 2023 erfolgen. Dabei wird höchstens der Verbrauch gefördert, der auch 2021 bestand. Die Bezirksregierungen übernehmen die Prüfung und Bewilligung der Anträge sowie die Auszahlung der Mittel.
Weitere Informationen zum Förderangebot und die Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter folgendem Link https://www.mags.nrw/ueberbetriebliche-bildungsstaetten-hilfe-energie
Das Antragsverfahren für Härtefallhilfen an Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger steht noch bis zum 20. Oktober 2023 zur Verfügung. Die Antragsstellung erfolgt online über: www.heizkostenhilfe.nrw. Auf der Internetseite können Antragstellende vorab ausrechnen lassen, ob sie für die Bundes-Härtefallhilfe in Betracht kommen. Für die Antragstellung für Privatpersonen wird die BundID oder ein ELSTER-Zugang benötigt, Unternehmen benötigen das ELSTER-Unternehmenskonto.
Nach zahlreichen Eingaben hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die vergangenen Wochen genutzt, um zusätzlich eine papierbasierte Antragsstellung für selbstnutzende Immobilieneigentümer und Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben, zu ermöglichen: Das Servicetelefon des Landes nimmt unter der Telefonnummer 0211 8618 4040 vom 6. September 2023 bis 10. Oktober 2023 Anfragen entgegen und übersendet im Einzelfall nach der Beratung einen individualisierten Papierantrag an die jeweiligen Betroffenen. Anrufer werden gebeten zur individuellen Prüfung eines Erstattungsanspruchs ihre Rechnungsdaten parat zu haben.
Antragsberichtigt sind selbstnutzende Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oder Mieterinnen und Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben (Direktantragstellende) sowie Vermieterinnen und Vermieter einschließlich Wohnungseigentumsgemeinschaften (Zentralantragstellende). Um einen Antrag stellen zu können, muss die Erstattungssumme mindestens 100 Euro betragen. Unter nicht leitungsgebundenen Energieträgern werden Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks verstanden.
Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige, freiberuflich Tätige und landwirtschaftliche Betriebe auch für nicht-leitungsgebundene Energieträger einen Zuschuss im Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen. Dazu gehören neben Heizöl und Holzpellets auch Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Den Zuschuss erhalten Betroffene, wenn sich die Preise für Beschaffungen im Jahr 2022 mehr als verdoppelt haben. Ziel ist, Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzabbau bei stark betroffenen Unternehmen so weit wie möglich verhindern.
Auch für die Programmerweiterung übernimmt die NRW.BANK als Förderbank des Landes die Prüfung und Bewilligung in einem digitalen Antragsverfahren. Die Ausgestaltung der Härtefallhilfe ist eng an die Hilfen für Privathaushalte des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung angelehnt.
Das Antragsportal der Härtefallhilfe KMU Energie finden Sie hier
Die Landesregierung unterstützt den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Nordrhein-Westfalen finanziell, um die Folgen der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise abzufedern. Die Aufgabenträger und Unternehmen des ÖPNV sind massiv von den Steigerungen der Energiekosten im Bereich Diesel und Strom betroffen. Ohne finanziellen Ausgleich könnten die Kostensteigerungen letztlich nur durch eine Reduzierung des ÖPNV-Angebots aufgefangen werden, was aus Gründen der Daseinsvorsorge und des Klimaschutzes unbedingt zu vermeiden ist. Daher hat das Land im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirms im vergangenen Jahr einen dreiprozentigen Zuschlag auf die Soll-Fahrgeldeinnahmen gewährt. Für das Jahr 2023 stellt das Land weitere 200 Millionen Euro aus dem Sondervermögen nach Maßgabe des Krisenbewältigungsgesetzes bereit, mit denen den massiven Kostensteigerungen begegnet werden soll.
Die Hilfen werden unbürokratisch an die Aufgabenträger des ÖPNV und SPNV ausgezahlt. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Bestandssicherung der aktuellen Verkehre ist damit gewährleistet.
Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Zur Bewältigung der Krisensituation infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine stellt die Landesregierung den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern zusätzliche 100 Millionen Euro für Energieeffizienzmaßnahmen zur Verfügung. Das Geld soll in die Verbesserung der Energieeffizienz und die Stärkung der Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen fließen. Gefördert werden zum Beispiel die Beschaffung von Photovoltaikanlagen oder die Optimierung der Beleuchtung (LED) oder von raumluft- und klimatechnischen Anlagen. Krankenhäuser, die die bereitgestellten Mittel in Anspruch nehmen wollen, können die Anträge bis zum 30. September 2023 einreichen.
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und landwirtschaftliche Betriebe mit hohen Energiepreissteigerungen können ab dem 21. März 2023 Unterstützung im Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen. Ziel ist, Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzabbau bei stark betroffenen Unternehmen so weit wie möglich zu verhindern. Die NRW.BANK übernimmt als Förderbank des Landes die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Schon jetzt können sich Unternehmen auf der Seite der NRW.BANK informieren und Detailfragen klären. Im digitalen Antragsverfahren müssen Unternehmen nur unbedingt notwendige Angaben zur rechtssicheren Überprüfung und Erfolgskontrolle machen. Für die Härtefallhilfe stehen 100 Millionen Euro Landesmittel sowie rund 200 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung.
Das Antragsportal der Härtefallhilfe KMU Energie finden Sie hier
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.wirtschaft.nrw/haertefallhilfe-kmu-energie
Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Das Landeskabinett hat am Dienstag, 7. Februar 2023, die zielgenaue Ausgestaltung für Hilfen zur Krisenbewältigung in Höhe von fast 300 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine“ beschlossen. Das Paket umfasst unter anderem 152 Millionen Euro Hilfen für Hochschulen und Universitätskliniken, mehr als 67 Millionen Euro, die zum Großteil in die Sicherung von Hilfs- und Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche fließen, sowie 75 Millionen Euro Hilfen für Ersatzschulen.
Die Bundesregierung hat im April 2022 einen Schutzschild für vom Konflikt betroffene Unternehmen beschlossen, das u.a. KfW-Kreditprogramme, Energiekostenzuschüsse und Bürgschaftsprogramme enthält. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden