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Wohnungsaufsicht

Das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn ist als zuständige Stelle für die nachfolgenden Aufgaben im Bereich der Wohnungsaufsicht im Kreisgebiet - mit Ausnahme der Städte Delbrück, Paderborn und Salzkotten - zuständig:

• Ausübung des Besetzungsrechtes für öffentlich geförderte Wohnungen
• Ausstellung von Wohnberechtigungsbescheinigungen
• Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
• Ausstellung von Einkommensbescheinigungen zur Vorlage bei der NRW.BANK-Wohnraumförderung
• Belegung und Überwachung der öffentlich geförderten Wohnungen

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

Für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS)

• Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines
• für alle Personen im Haushalt mit Einkommen:
• Einkommenserklärung und Einkommensnachweise (z. B. die letzten 12 Gehaltsabrechnungen, den letzten Einkommenssteuerbescheid, aktuellen Renten- oder Arbeitslosengeldbescheid, Bescheid vom Jobcenter)
• Ggf. Nachweise zur Gewährung eines Frei- und Abzugsbetrages (z. B. Schwerbehindertenausweis, Nachweis Pflegegrad, Nachweis Kinderbetreuungskosten, Nachweis Unterhaltszahlung)
• Ggf. Ausbildungsnachweis oder Schulbescheinigung bei kindergeldberechtigten Kindern über 16 Jahre
• ggf. Vermietererklärung (bei gezieltem WBS)

für die Anträge auf Ausstellung einer Einkommensbescheinigung zur Vorlage bei NRW.BANK

• Antrag auf Ausstellung einer Einkommensbescheinigung zur Vorlage bei der NRW.BANK
• für alle Personen im Haushalt mit Einkommen: Einkommenserklärung und Einkommensnachweise (z. B. die letzten 12 Gehaltsabrechnungen, den letzten Einkommenssteuerbescheid, aktuellen Renten- oder Arbeitslosengeldbescheid, Bescheid vom Jobcenter, Einnahmeüberschussrechnung bei Selbständigkeit)
• Ggf. Nachweise zur Gewährung eines Frei- und Abzugsbetrages (z. B. Schwerbehindertenausweis, Nachweis zum Pflegegrad, Nachweis über Kinderbetreuungskosten, Nachweis über Unterhaltszahlungen)
• Ggf. Ausbildungsnachweis oder Schulbescheinigung bei kindergeldberechtigten Kindern über 16 Jahre


Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass weitere Unterlagen benötigt werden. Bitte beachten Sie auch die Merkblätter „Wichtige Hinweise zur Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung“ und „Informationen zum Datenschutz“.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die nebenstehend genannten Ansprechpersonen zur Verfügung.
Amt
Amt für Bauen und Wohnen
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Abteilung
Wohnungsaufsicht
Telefon
05251 308 - 6327
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude C, 2. Obergeschoss
Raumnummer
C.02.16
Lageplan
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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