• Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines
• für alle Personen im Haushalt mit Einkommen:
• Einkommenserklärung und Einkommensnachweise (z. B. die letzten 12 Gehaltsabrechnungen, den letzten Einkommenssteuerbescheid, aktuellen Renten- oder Arbeitslosengeldbescheid, Bescheid vom Jobcenter)
• Ggf. Nachweise zur Gewährung eines Frei- und Abzugsbetrages (z. B. Schwerbehindertenausweis, Nachweis Pflegegrad, Nachweis Kinderbetreuungskosten, Nachweis Unterhaltszahlung)
• Ggf. Ausbildungsnachweis oder Schulbescheinigung bei kindergeldberechtigten Kindern über 16 Jahre
• ggf. Vermietererklärung (bei gezieltem WBS)
• Antrag auf Ausstellung einer Einkommensbescheinigung zur Vorlage bei der NRW.BANK
• für alle Personen im Haushalt mit Einkommen: Einkommenserklärung und Einkommensnachweise (z. B. die letzten 12 Gehaltsabrechnungen, den letzten Einkommenssteuerbescheid, aktuellen Renten- oder Arbeitslosengeldbescheid, Bescheid vom Jobcenter, Einnahmeüberschussrechnung bei Selbständigkeit)
• Ggf. Nachweise zur Gewährung eines Frei- und Abzugsbetrages (z. B. Schwerbehindertenausweis, Nachweis zum Pflegegrad, Nachweis über Kinderbetreuungskosten, Nachweis über Unterhaltszahlungen)
• Ggf. Ausbildungsnachweis oder Schulbescheinigung bei kindergeldberechtigten Kindern über 16 Jahre
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
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