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Teilungsgenehmigungen

Genehmigung von Änträgen auf Teilung von bebauten Grundstücken (Rechtsgrundlage: § 8 BauO NRW)


Die Teilung eines bebauten Grundstücks bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Einer Genehmigung dedarf es nicht, wenn der Bund, das Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband als Erwerber, Eigentümer oder Verwalter beteiligt ist.


Die Teilung darf in das Liegenschaftskataster erst übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid vorgelegen hat. Bedarf die Teilung keiner Genehmigung oder gilt sie als genehmigt, so hat die Genehmigungsbehörde auf Antrag von Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen; das Zeugnis steht einer Genehmigung gleich.

Ansprechperson
Ansprechpartner Verwaltung
Amt
Amt für Bauen und Wohnen
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6320
Telefax
05251 308 - 6399
E-Mail-Adresse
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Gebäude
Nebengebäude C, 2. Obergeschoss
Raumnummer
C.02.20
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Arens

    Amt für Bauen und Wohnen

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-6321
  • Herr Falk

    Amt für Bauen und Wohnen

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-6329
  • Herr Raeder

    Amt für Bauen und Wohnen

    Aldegreverstr. 10 - 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6320 Fax 05251 308 - 6399
  • Frau Zielke-Nass

    Sachgebietsleitung Verwaltung Amt für Bauen und Wohnen

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6302 Fax 05251 308 - 6699
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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