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Bauantrag, Baugenehmigung, Bauberatung

Das Amt für Bauen und Wohnen ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Städte Paderborn und Delbrück - zuständig.

Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei der Beantragung von Baugenehmigungen, berät Sie zu baurechtlichen Fragen und gibt Auskunft zu Bauvorschriften und -richtlinien. Egal ob Sie ein neues Wohnhaus planen oder eine Gewerbeimmobilie errichten möchten, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei Ihrem Bauvorhaben zu helfen und gemeinsam die Zukunft des Kreises Paderborn zu gestalten.

Bauanträge ab dem 1. September 2026 digital einreichen

Am 1. September 2026 tritt die novellierte Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Mit der Neuregelung wird die digitale Antragstellung zum Regelfall: Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid sind künftig grundsätzlich elektronisch bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn weist daher frühzeitig darauf hin, dass Anträge ab dem 1. September 2026 über die hierfür bereitgestellten digitalen Antragsplattformen zu übermitteln sind. Hierfür stehen die Bauplattform des Kreises Paderborn „ElanComfort“ sowie – abhängig von der jeweiligen Antragsart – das Bauportal.NRW zur Verfügung.

Die digitalen Plattformen ermöglichen eine vollständig elektronische Antragstellung und eine medienbruchfreie Bearbeitung. Auch Unterlagen können digital nachgereicht und Mitteilungen unmittelbar im jeweiligen Projektraum ausgetauscht werden.

Für die Nutzung ist eine Anmeldung über die BundID oder über das „Mein Unternehmenskonto“ auf Grundlage eines ELSTER-Zertifikats erforderlich. Bauherrschaften, Entwurfsverfassende und Unternehmen werden gebeten, die erforderlichen Zugangsdaten rechtzeitig einzurichten und sich frühzeitig mit der digitalen Antragstellung vertraut zu machen.

Die Regelung gilt für Bauvorhaben im Zuständigkeitsbereich der unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Paderborn. Ausgenommen sind die Stadtgebiete Paderborn und Delbrück, die über eigene untere Bauaufsichtsbehörden verfügen.


Die Zuständigkeitsbereiche unserer Mitarbeiter sind in Bauaufsichtsbezirke aufgeteilt. Den für Sie zuständigen Ansprechperson können Sie aus der folgenden Grafik (Zum Vergrößern Anklicken) entnehmen.

Wir sind Ansprechperson für alle Bürgerinnen und Bürger für alle Fragen zum Thema Bauen. Umfassende Beratung und zielgerichtete Betreuung tragen gleich vor der Antragstellung zum Erfolg Ihres Bauvorhabens bei.
Für eine individuelle Beratung stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern zur Verfügung.

Regionales Genehmigungsmanagement 100 Pro / RAL-Gütezeichen
Der Kreis Paderborn ist wirtschaftlich durch den Mittelstand geprägt. Die Förderung des Mittelstandes muss im Mittelpunkt jeder regionalen Entwicklung stehen.

Daher ist der Kreis Paderborn im April 2009 als erste Kommune in Ostwestfalen-Lippe und bundesweit als dritter Kreis erneut durch NRW-Wirtschaftsministerin Christa Thoben mit dem RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ ausgezeichnet worden.

Ziel des Regionalen Genehmigungsmanagement ist es den klein- und mittelständischen Industrie- und Handwerksunternehmen mehr Service und verlässliche Rahmenbedingungen in der Zusammenarbeit mit der Verwaltung zu bieten und in diesem Zusammenhang relevante Verwaltungsprozesse zu optimieren. Indem die beteiligten Verwaltungen bestimmte Geschäftsprozesse bevorzugt behandeln und in einer bestimmten Zeiteinheit bescheiden, ergeben sich durch die Beschleunigung der Genehmigungs- und Bauverfahren Impulse für eine positive wirtschaftliche Entwicklung im Kreis Paderborn.

Lotsendienst

Für alle gewerblichen und privaten Bauvorhaben bietet der Kreis Paderborn einen Lotsendienst an. Der Lotse begleitet den Bauantrag durch das laufende Baugenehmigungsverfahren. Er trägt durch seine koordinierende Tätigkeit sowie die bereits im Vorfeld der Antragstellung ansetzende zielgenaue Beratung zu einer Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren bei.

Der Lotsendienst sollte frühzeitig in die Planungsphase einbezogen werden, damit eventuelle Genehmigungshindernisse - gemeinsam mit den zu beteiligenden internen und externen Fachbehörden - bereits vor dem formellen Genehmigungsverfahren ausgeräumt werden können.

Besprechungen bei Unternehmen

Investorenbesprechungen dienen der Beschleunigung gewerblicher Genehmigungsverfahren. Sie sind ein ergänzendes Element eines wirkungsvollen verwaltungsinternen Genehmigungsmanagements. In diesen Konferenzen werden alle relevanten Sachverhalte, maßgeblichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Erteilung von Genehmigungen im konkreten Fall vorab – in der Entwurfsphase vor Erstellung der kompletten Antragsunterlagen – erörtert und aufeinander abgestimmt. Mit der kooperativen Zusammenarbeit möglichst vieler an der Entscheidung Beteiligter wird die weitere Optimierung von Genehmigungsverfahren erreicht.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie für Ihre Genehmigungsverfahren eine Investorenbesprechung wünschen.
Amt
Amt für Bauen und Wohnen
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefax
05251 308 - 6399
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude C, 2. Obergeschoss
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

Die Ansprechperson entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Grafik.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“