Das Amt für Bauen und Wohnen ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Städte Paderborn und Delbrück - zuständig.
Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei der Beantragung von Baugenehmigungen, berät Sie zu baurechtlichen Fragen und gibt Auskunft zu Bauvorschriften und -richtlinien. Egal ob Sie ein neues Wohnhaus planen oder eine Gewerbeimmobilie errichten möchten, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei Ihrem Bauvorhaben zu helfen und gemeinsam die Zukunft des Kreises Paderborn zu gestalten.
Bauanträge ab dem 1. September 2026 digital einreichen
Am 1. September 2026 tritt die novellierte Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Mit der Neuregelung wird die digitale Antragstellung zum Regelfall: Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid sind künftig grundsätzlich elektronisch bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn weist daher frühzeitig darauf hin, dass Anträge ab dem 1. September 2026 über die hierfür bereitgestellten digitalen Antragsplattformen zu übermitteln sind. Hierfür stehen die Bauplattform des Kreises Paderborn „ElanComfort“ sowie – abhängig von der jeweiligen Antragsart – das Bauportal.NRW zur Verfügung.
Die digitalen Plattformen ermöglichen eine vollständig elektronische Antragstellung und eine medienbruchfreie Bearbeitung. Auch Unterlagen können digital nachgereicht und Mitteilungen unmittelbar im jeweiligen Projektraum ausgetauscht werden.
Für die Nutzung ist eine Anmeldung über die BundID oder über das „Mein Unternehmenskonto“ auf Grundlage eines ELSTER-Zertifikats erforderlich. Bauherrschaften, Entwurfsverfassende und Unternehmen werden gebeten, die erforderlichen Zugangsdaten rechtzeitig einzurichten und sich frühzeitig mit der digitalen Antragstellung vertraut zu machen.
Die Regelung gilt für Bauvorhaben im Zuständigkeitsbereich der unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Paderborn. Ausgenommen sind die Stadtgebiete Paderborn und Delbrück, die über eigene untere Bauaufsichtsbehörden verfügen.
Die Zuständigkeitsbereiche unserer Mitarbeiter sind in Bauaufsichtsbezirke aufgeteilt. Den für Sie zuständigen Ansprechperson können Sie aus der folgenden Grafik (Zum Vergrößern Anklicken) entnehmen.
| Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
| Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Die Ansprechperson entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Grafik.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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