Das Amt für Bauen und Wohnen ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Städte Paderborn und Delbrück - zuständig. Neben der Erteilung von Baugenehmigungen gehört die brandschutztechnische Beurteilung von Wohn- und Gewerbeobjekten sowie die laufende Bauüberwachung zu den Aufgabenschwerpunkten des Amtes. Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld ist die Beratung der Bürger in allen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen.
Als obere Bauaufsichtsbehörde ist das Amt für die Städte Paderborn und Delbrück als Fachaufsicht zuständig.
Die Zuständigkeitsbereiche unserer Mitarbeiter sind in Bauaufsichtsbezirke aufgeteilt. Den für Sie zuständigen Ansprechperson/in können Sie aus der folgenden Grafik (Zum Vergrößern Anklicken) entnehmen.
Wir sind Ansprechperson für alle Bürgerinnen und Bürger für alle Fragen zum Thema Bauen. Umfassende Beratung und zielgerichtete Betreuung tragen gleich vor der Antragstellung zum Erfolg Ihres Bauvorhabens bei.
Für eine individulle Beratung stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an bei allen Fragen zum Thema:
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Stellv. Amtsleitung, Sachgebietsleitung Bauaufsicht Süd Amt für Bauen und Wohnen
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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