Durch ein Gericht oder eine Fahrerlaubnisbehörde ist Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden. Um wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu gelangen muss bei der für den Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden.
Der Antrag ist direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.
Soweit eine Sperrfrist besteht, kann der Antrag frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Voraussetzung ist, dass Sie seit mehr als 185 Tagen Ihren Wohnsitz im Inland haben und zum Zeitpunkt der Antragsstellung mit Hauptwohnsitz im Kreis Paderborn gemeldet sind.
Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden.
Für eine persönliche Vorsprache buchen Sie sich bitte einen Onlinetermin für die Neuerteilung!
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".
Das gesamte Neuerteilungsverfahren kann einen Zeitraum von vier Wochen bis zu mehreren Monaten beanspruchen.
Im Regelfall (bei einer Anordnung) beträgt die Bearbeitungszeit etwa acht bis zwölf Wochen.
Beachten Sie außerdem, dass ein beantragtes Führungszeugnis bis zu 3 Wochen Zeit benötigen kann, bis es bei uns eingeht.
Mögliche weitere Verfahrensschritte:
Genaue Informationen zu den für Sie relevanten weiteren Verfahrensschritten erfragen Sie bitte direkt bei den zuständigen Mitarbeitern.
Montag: | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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