Der europäische Gesetzgeber hat mit der Einführung einer vorgeschriebenen Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrer im Omnibus- und Güterverkehr einen Schritt zur Qualifizierung des Fahrpersonals unternommen.
Ziel ist eine Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr, eine Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise und die Vermittlung von Kenntnissen der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen.
Alle Bus- und LKW-Fahrer, die ihre Erlaubnis gewerblich nutzen, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen und diese in den neuen Fahrqualifizierungsnachweis (FQN) eintragen lassen (Schlüsselzahl 95).
Es handelt sich hierbei um eine gesonderte Karte, welche neben dem Führerschein und (eventuell) der Fahrerkarte erfoderlich ist.
Bei der Weiterbildung handelt es sich um eine reine Teilnahme ohne Prüfung, die alle 5 Jahre erforderlich ist.
Sollten Sie einen sogenannten "ADR-Schein" besitzen, legen Sie bitte unaufgefordert bei Ihrer Vorsprache mit vor. Dieser kann unter Umständen anteilig als eine 7 stündige Weiterbildung anerkannt werden.
Der FQN wird nach Prüfung und Bestellung direkt zu Ihnen nach Hause gesandt.
Für Neueinsteiger in den Bereichen Bus und LKW ist der Erwerb einer Grundqualifikation vorgeschrieben. Den Grundqualifikationsnachweis erhält man nach durchgeführter Schulung durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Über Aus- und Weiterbildungsstätten informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Für eine persönliche Vorsprache bitte vorab einen Onlinetermin buchen!
Zahlbar mit Bankkarte am Schalter
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
(alphabetische Auflistung)
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