In der Regel erfolgt die Antragsstellung über die Fahrschule. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Voraussetzung ist, dass Sie seit mehr als 185 Tagen Ihren Wohnsitz im Inland haben und zum Zeitpunkt der Antragsstellung mit Hauptwohnsitz im Kreis Paderborn gemeldet sind.
Grundsätzlich sollte die Fahrschulausbildung bei einer Fahrschule hier vor Ort erfolgen. Der Besuch einer auswärtigen Fahrschule kann nur genehmigt werden, wenn bestimmte Gründe vorliegen (wie z.B. schulische oder berufliche Ausbildung, Studium oder Arbeitsstelle).
Das Führungszeugnis wird direkt zu uns geschickt und nicht zu Ihnen nach Hause.
Falls Sie Ihre Fahrerlaubnis für Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken benötigen, ist außerdem die Vorlage eines Nachweises zur Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich.
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Es konnte kein alternativer Ansprechperson zu dem hier genannten ausfindig gemacht werden. Bitte wenden Sie sich an unsere Zentrale unter 05251 308 - 0.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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