In der Regel erfolgt die Antragsstellung über die Fahrschule. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Voraussetzung ist, dass Sie seit mehr als 185 Tagen Ihren Wohnsitz im Inland haben und zum Zeitpunkt der Antragsstellung mit Hauptwohnsitz im Kreis Paderborn gemeldet sind.
Grundsätzlich sollte die Fahrschulausbildung bei einer Fahrschule hier vor Ort erfolgen. Der Besuch einer auswärtigen Fahrschule kann nur genehmigt werden, wenn bestimmte Gründe vorliegen (wie z.B. schulische oder berufliche Ausbildung, Studium oder Arbeitsstelle).
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".
Für eine persönliche Vorsprache, auch bei Abholung der vorläufigen Fahrerlaubnis, bitte vorab einen Onlinetermin buchen!
Klasse A1, A2, A, B, AM, L, T
Informationen zur Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 erhalten Sie unter:
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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