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Begleitetes Fahren mit 17

In der Regel erfolgt die Antragsstellung über die jeweilige Fahrschule. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Voraussetzung ist, dass Sie seit mehr als 185 Tagen Ihren Wohnsitz im Inland haben und zum Zeitpunkt der Antragsstellung mit Hauptwohnsitz im Kreis Paderborn gemeldet sind.

Grundsätzlich sollte die Fahrschulausbildung bei einer Fahrschule hier vor Ort erfolgen. Der Besuch einer auswärtigen Fahrschule kann nur genehmigt werden, wenn bestimmte Gründe vorliegen (wie z.B. schulische oder berufliche Ausbildung, Studium oder Arbeitsstelle).

Die Begleitperson

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • muss mind. seit 5 Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder Klasse 3 sein (der Führerschein ist während des Begleitens mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen),
  • darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung mit nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg belastet sein.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".

Für eine persönliche Vorsprache bitte vorab einen Onlinetermin buchen und dann vorsprechen!

Was wird benötigt?

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- u. Rückseite) bzw. Kopie des Reisepasses
  • Kopie des bisherigen Führerscheins (falls vorhanden)
  • Biometrisches Passfoto (35 mm x 45 mm) aus neuester Zeit (Das biometrische Passfoto kann auch durch die im Kreis Paderborn beteiligten Fotografen/Fotostudios digital per Cloud zur Verfügung gestellt werden!)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs nach der FeV
  • Anlage 1 (auszufüllen vom Antragssteller und den gesetzlichen Vertretung n)
  • Anlage 2 (auszufüllen von den Begleitpersonen)
  • Personalausweis- oder Passkopie jeder Begleitperson
  • Führerscheinkopie jeder Begleitperson
  • im Einzelfall: Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder bei Tod eines Erziehungsberechtigten eine schriftliche Erklärung darüber

Gebühren / Zahlungsart

1 Begleitperson70,80 €
2 Begleitpersonen
84,10 €
3 Begleitpersonen
97,40 €
4 Begleitpersonen
110,70 €
5 Begleitpersonen
124,00 €
6 Begleitpersonen
137,30 €
usw.

Der Betrag wird Ihnen von uns in Rechung gestellt.

Rechtsgrundlagen

Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 3699
Telefax
05251 308 - 893697
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, Erdgeschoss
Raumnummer
113,114,115,118
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Frau Demir

    Straßenverkehrsamt

    Büren / 33098 Paderborn

    An der Talle 7 33102 Paderborn Tel. 05251 308-3699 Fax 05251 308-893699
  • Herr Koch

    Straßenverkehrsamt

    Salzkotten / 33100 Paderborn

    An der Talle 7 33106 Paderborn Tel. 05251 308-3699
  • Frau Neufeld

    Straßenverkehrsamt

    Borchen / Delbrück

    An der Talle 7 33106 Paderborn Tel. 05251 308-3699 Fax 05251 308-893699
  • Frau Schell

    Straßenverkehrsamt

    Salzkotten / 33100 Paderborn

    An der Talle 7 33106 Paderborn Tel. 05251 308-3699
  • Frau Stratmann

    Straßenverkehrsamt

    Bad Wünnenberg / 33106 Paderborn

    An der Talle 7 33106 Paderborn Tel. 05251 308-3699 Fax 05251 308-893699
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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