Zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften verstoßen, hat der Gesetzgeber das sog. Fahreignungs-Bewertungssystem entwickelt.
Folgende Maßnahmen müssen von der Fahrerlaubnisbehörde dabei ergriffen werden:
Weitere Informationen zum Fahreignungs-Bewertungssystem erhalten Sie auf der Internetseite des Kraftfahrbundesamtes: http://www.kba.de/cln_031/nn_124384/DE/Punktsystem__Neu/punktsystem__neu__inhalt.html und des Bundesministerium für Verkehr und digitale Medien: http://www.bmvi.de//DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrsteilnehmer/Fahreignungsregister/fahreignungsregister_node.html
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".
Eine Punkteauskunft können Sie kostenlos direkt beim Kraftfahrtbundesamt beantragen.
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
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