Wer erstmals einen Führerschein der Klassen A1 oder B erwirbt, befindet sich zunächst für zwei Jahre in der Probezeit. In dieser Zeit soll sich der Fahranfänger besonders bewähren. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe folgende Sanktionsstufen entwickelt:
Ist eine schwerwiegende oder sind zwei weniger schwerwiegende Verkehrszuwiderhandlungen rechtskräftig im Verkehrszentralregister eingetragen, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Um die Entziehung der Fahrerlaubnis zu umgehen, muss der Fahranfänger innerhalb von etwa acht Wochen an einem Aufbauseminar bei einer Fahrschule seiner Wahl teilnehmen.
Mit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Wer nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut mit einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen auffällig geworden ist, wird schriftlich verwarnt und auf die Folgen weiterer Verstöße aufmerksam gemacht.
Fällt der Fahranfänger nach der Verwarnung nochmals auf, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine neue Fahrerlaubnis darf ihm frühestens drei Monate nach Ablieferung des Führerscheins erteilt werden.
Weitere Informationen zum Punktsystem erhalten Sie auf der Internetseite des Kraftfahrbundesamtes.
Die festgesetzten Fristen für die Teilnahme am Aufbauseminar sind bindend. Großzügige Fristverlängerungen sind hier nicht möglich.
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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