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Fahrerlaubnis auf Probe

Wer erstmals einen Führerschein der Klassen A1 oder B erwirbt, befindet sich zunächst für zwei Jahre in der Probezeit. In dieser Zeit soll sich der Fahranfänger besonders bewähren. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe folgende Sanktionsstufen entwickelt:

1. Stufe

Ist eine schwerwiegende oder sind zwei weniger schwerwiegende Verkehrszuwiderhandlungen rechtskräftig im Verkehrszentralregister eingetragen, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Um die Entziehung der Fahrerlaubnis zu umgehen, muss der Fahranfänger innerhalb von etwa acht Wochen an einem Aufbauseminar bei einer Fahrschule seiner Wahl teilnehmen.
Mit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

2. Stufe

Wer nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut mit einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen auffällig geworden ist, wird schriftlich verwarnt und auf die Folgen weiterer Verstöße aufmerksam gemacht.

3. Stufe

Fällt der Fahranfänger nach der Verwarnung nochmals auf, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine neue Fahrerlaubnis darf ihm frühestens drei Monate nach Ablieferung des Führerscheins erteilt werden.

Weitere Informationen zum Punktsystem erhalten Sie auf der Internetseite des Kraftfahrbundesamtes.

Hinweise

Die festgesetzten Fristen für die Teilnahme am Aufbauseminar sind bindend. Großzügige Fristverlängerungen sind hier nicht möglich.

Gebühren / Zahlungsart

  • Anordnung Aufbauseminar: 27,95 €
  • Verwarnung: 20,25 €
  • Entziehungsverfügung: 152,35 €
  • zu zahlen per Überweisung nach Rechnungseingang
Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 140 - 166
Telefax
05251 140 - 123
E-Mail-Adresse
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Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, 1. Obergeschoss
Raumnummer
115
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Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechperson

Es konnte kein alternativer Ansprechperson zu dem hier genannten ausfindig gemacht werden. Bitte wenden Sie sich an unsere Zentrale unter 05251 308 - 0.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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