Wer seinen Wohnsitz auf Dauer in die Bundesrepublik Deutschland verlegt, muss seinen Führerschein, soweit dieser nicht von einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt ist, umschreiben lassen.
Das Umschreibungsverfahren unterscheidet sich je nach Ausstellungsstaat des Führerscheins. Es wird unterschieden in:
Damit Sie Ihren Führerschein der richtigen Gruppe zuordnen können, finden Sie am Ende der Seite die Listen der EU-/EWR-Staaten und der Anlage 11- Staaten. Alle anderen Staaten sind dann die sog. Drittstaaten.
Wer Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis ist, darf uneingeschränkt mit dieser am Straßenverkehr teilnehmen (Inhaber von LKW bzw. Bus Fahrerlaubnissen, bitte die Hinweise zur Verlängerungsplicht unten auf dieser Seite beachten!). Inhaber anderer ausländischer Fahrerlaubnisse, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen hingegen nur sechs Monate ab Wohnsitzbegründung mit ihrem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren.
Grundsätzlich ist bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in die entsprechende deutsche Fahrerlaubnis der deutsche Führerschein nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen. Es ist demnach nicht möglich, den ausländischen Führerschein nach erfolgter Umschreibung weiterhin zu behalten.
Bitte beachten Sie, dass Ihr ausländischer Führerschein nur dann umschreibungsfähig ist, wenn
zusätzlich für Klasse C1, C, C1E oder CE
zusätzlich für Klasse D1, D, D1E oder DE
Klasse A1, A2, A, B, BE, AM, L oder T
zusätzlich für Klasse C1, C, C1E oder CE
zusätzlich für Klasse D1, D, D1E oder DE
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".
Für eine persönliche Vorsprache buchen Sie sich bitte einen Onlinetermin für die Rubrik "Umschreibung ausländischer Führerschein" ! Dies gilt auch für die Abholung eines vorläufigen Führerscheins nach der bestandenen Prüfung.
Der Antrag wird direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt. Liegt der vollständige Antrag vor, erfolgt eine Online-Anfrage beim ausstellenden Mitgliedsstaat, ob die antragstellende Person im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. In Einzelfällen kann eine weitergehende Anfrage an die ausstellende Behörde im EU-Ausland erforderlich werden, wobei die Berbeitungszeiten sehr unterschiedlich ausfallen können. Die Bearbeitung Ihres Antrages kann im besten Falle während Ihres vorab gebuchten Termines abgeschlossen werden, sich jedoch im Einzelfall auch über mehrere Monate erstrecken.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der deutsche Führerschein je nach Fallkonstellation direkt an Ihre Meldeanschrift oder zur Abholung an die Führerscheinstelle des Kreises Paderborn gesendet. Für den Fall, dass der deutsche Führerschein abgeholt werden muss, erhalten Sie nach Eingang Ihres Führerscheines eine gesonderte Abholbenachrichtigung.
Auch dieser Antrag wird direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt. Im Verfahren sind evtl. noch Antragsunterlagen einzureichen oder/und eine Prüfung abzulegen.
Kann eine prüfungsfreie Umschreibung erfolgen, so wird die Bearbeitung Ihres Antrages während des vorab gebuchten Termines abgeschlossen, sofern alle Voraussetzungen vorliegen. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen wird Ihnen zum Ende der persönlichen Vorsprache zunächst ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung ausgehändigt, mit welchem Sie ab dem Zeitpunkt der Aushändigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland fahren dürfen. Der deutsche Führerschein wird in diesem Fall direkt an Ihre Meldeanschrift gesendet.
Liegen zunächst nicht alle Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen vor, erhalten Sie nach der Vervollständigung der Antragsunterlagen eine gesonderte Abholbenachrichtigung.
Falls eine Prüfung abzulegen ist, erhalten Sie nach Antragstellung ensprechende Nachricht, sobald die Prüfung absolviert werden kann. Die Bearbeitungszeit beträgt in einer solchen Fallkonstellation 1-2 Wochen. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen nach vorab gebuchtem Termin die Fahrerlaubnis erteilt und zunächst ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung ausgehändigt, mit welchem Sie ab dem Zeitpunkt der Aushändigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland fahren dürfen. Der deutsche Führerschein wird auch in diesem Fall direkt an Ihre Meldeanschrift gesendet.
In diesen Fällen ist in jedem Fall die Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung erforderlich. Der Antrag wird entweder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde oder über die Fahrschule gestellt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird ein Prüfauftrag an den TÜV Nord erteilt und die Prüfungen können abgelegt werden. Von Antragstellung bis zur Erteilung des Prüfauftrags an den TÜV Nord vergehen ca. 1-3 Wochen.
Bitte entscheiden Sie sich bereits bei Antragstellung, welche Klassen Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis Sie in eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnisklasse umschreiben möchten. Dies ist deshalb wichtig, weil für jede beantragte Fahrerlaubnisklasse jeweils die Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfungen erforderlich ist. Eine nachträgliche Umschreibung einzelner Fahrerlaubnisklassen ist möglich, sofern diese weiterhin gültig sind.
Zur Abholung des deutschen Führerscheins sind mitzubringen:
Inhaber einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis, die eine LKW- (C1, C1E, C, CE) oder Bus- (D1, D1E, D, DE) Klasse besitzen, sollten genau auf die Gültigkeit dieser Klassen achten! Auch für Sie gelten die deutschen Befristungen, also sind diese Klassen nur für fünf Jahre gültig. Sollten Sie hinsichtlich der Gültigkeit Ihrer LKW- oder Bus-Fahrerlaubnis unsicher sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechperson. Möglicherweise müssen Sie die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.
Sofern Sie eine theoretische und/ oder praktische Prüfung ablegen müssen, haben Sie die Möglichkeit, sich selbständig zur theoretischen Prüfung beim TÜV Nord anzumelden. Spätestens bei der Ablegung der praktischen Prüfung müssen Sie jedoch von einer Fahrschule Ihrer Wahl vorgestellt werden. Bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis besteht dabei keine Ausbildungsverpflichtung, d. h. Sie sind nicht verpflichtet, Sonderfahrten zu absolvieren oder am Theorieunterricht teilzunehmen. Allerdings muss vor Ablegung der Prüfungen sichergestellt sein, dass Sie in der Lage sind, diese zu bestehen.
Zahlbar mit EC- oder Kreditkarte direkt am Schalter, alternativ kann ein Gebührenbescheid ausgefertigt werden.
Weitere Informationen zum Thema Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, wenn Sie auf den unten aufgeführten Link klicken:
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Straßenverkehrsamt
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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