Wer seinen Wohnsitz auf Dauer in die Bundesrepublik Deutschland verlegt, muss seinen Führerschein, soweit dieser nicht von einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt ist, umschreiben lassen.
Das Umschreibungsverfahren unterscheidet sich je nach Ausstellungsstaat des Führerscheins. Es wird unterschieden in:
Damit Sie Ihren Führerschein der richtigen Gruppe zuordnen können, finden Sie am Ende der Seite die Listen der EU-/EWR-Staaten und der Anlage 11- Staaten. Alle anderen Staaten sind dann die sog. Drittstaaten.
Wer Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis ist, darf uneingeschränkt mit dieser am Straßenverkehr teilnehmen (Inhaber von LKW bzw. Bus Fahrerlaubnissen, bitte die Hinweise zur Verlängerungsplicht unten auf dieser Seite beachten!). Inhaber anderer ausländischer Fahrerlaubnisse, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen hingegen nur sechs Monate ab Wohnsitzbegründung mit ihrem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren.
Bitte beachten Sie, dass Ihr ausländischer Führerschein nur dann umschreibungsfähig ist, wenn
Klasse A1, A2, A, B, BE, AM, L oder T
Klasse C1, C, C1E oder CE
Klasse D1, D, D1E oder DE
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".
Der Antrag wird direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt. Liegt der vollständige Antrag vor, erfolgt eine Anfrage beim ausstellenden Mitgliedsstaat, ob der Antragsteller weiterhin Inhaber der Fahrerlaubnis ist. Die Beantwortung dieser Anfrage variiert von Staat zu Staat sehr stark, sodass auch die Bearbeitungszeiten sehr unterschiedlich sind. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der deutsche Führerschein bestellt und sobald der Führerschein bei uns vorliegt, erhalten Sie ein Anschreiben zur Abholung des deutschen Führerscheins. Die Bearbeitungszeit für die Umschreibung einer EU-/EWR- Fahrerlaubnis liegt bei etwa drei Wochen bishin zu mehreren Monaten.
Auch dieser Antrag wird direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt. Im Verfahren sind evtl. noch Antragsunterlagen einzureichen oder/und eine oder zwei Prüfungen abzulegen. Wenn keine Prüfung abgelegt werden muss, wird der Führerschein bestellt und Sie erhalten ein Anschreiben, sobald der Führerschein zur Abholung bereit liegt. Wird eine Prüfung abgelegt, wird der deutsche Führerschein erst nach Ablegung der Prüfung bestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa drei Wochen.
In diesen Fällen ist in jedem Fall die Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung erforderlich. Der Antrag wird entweder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde oder über die Fahrschule gestellt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird ein Prüfauftrag an den TÜV erteilt und die Prüfungen können abgelegt werden. Von Antragstellung bis zur Erteilung des Prüfauftrags an den TÜV vergehen etwa drei Wochen.
Bitte entscheiden Sie sich bereits bei Antragstellung, welche Klassen Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis Sie in eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnisklasse umschreiben möchten. Dies ist deshalb wichtig, weil für jede beantragte Fahrerlaubnisklasse jeweils die Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfungen erforderlich ist und eine nachträgliche Umschreibung einzelner Fahrerlaubnisklassen nicht mehr möglich ist.
Zur Abholung des deutschen Führerscheins sind mitzubringen:
Inhaber einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis, die eine LKW- (C1, C1E, C, CE) oder Bus- (D1, D1E, D, DE) Klasse besitzen, sollten genau auf die Gültigkeit dieser Klassen achten! Auch für Sie gelten die deutschen Befristungen, also sind diese Klassen nur für fünf Jahre gültig. Wenn Ihre entsprechende Fahrerlaubnisklasse schon länger als 5 Jahre in dem ausstellenden EU/EWR Staat gültig ist, so haben Sie nur noch ein halbes Jahr (185 Tage) Zeit zum verlängern. Sollten Sie hinsichtlich der Gültigkeit Ihrer LKW- oder Bus-Fahrerlaubnis unsicher sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner. Möglicherweise müssen Sie die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.
Sofern Sie eine theoretische und/ oder praktische Prüfung ablegen müssen, haben Sie die Möglichkeit, sich selbständig zur theoretischen Prüfung beim TÜV anzumelden. Spätestens bei der Ablegung der praktischen Prüfung müssen Sie jedoch von einer Fahrschule vorgestellt werden. Bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis besteht dabei keine Ausbildungsverpflichtung, d.h. Sie sind nicht verpflichtet Sonderfahrten zu absolvieren oder am Theorieunterricht teilzunehmen. Allerdings muss vor Ablegung der Prüfungen sichergestellt sein, dass Sie in der Lage sind, diese zu bestehen.
Zahlbar mit EC- oder Kreditkarte direkt am Schalter!
Weitere Informationen zum Thema Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, wenn Sie auf den unten aufgeführten Link klicken:
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Straßenverkehrsamt
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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