Wenn Sie z.B. wiederholt mit den verkehrsrechtlichen Regelungen in Konflikt geraten sind, Betäubungsmittel konsumieren oder an einer Krankheit leiden, die für das Führen eines Kraftfahrzeugs relevant ist, wird Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen überprüft.
Eine Überprüfung der Kraftfahreignung erfolgt z.B. durch:
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".
Für eine persönliche Vorsprache buchen Sie sich bitte vorab einen Onlinetermin für die Neuerteilung bzw. Eignungsüberprüfung.
Wenn Sie ein Anschreiben zur „Überprüfung Ihrer Kraftfahreignung“ erhalten haben ist es wichtig, dass Sie sich so schnell wie möglich mit dem zuständigen Mitarbeiter in Verbindung setzen. Nur so können Sie möglicherweise den Verlust Ihres Führerscheins abwenden.
Die festgesetzten Fristen sind für Sie bindend. Großzügige Fristverlängerungen sind bei der Überprüfung von Fahrerlaubnisinhabern nicht möglich.
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Straßenverkehrsamt
Borchen / 33098 Paderborn für: - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis - Überprüfung der Kraftfahreignung und Entziehung der Fahrerlaubnis
Straßenverkehrsamt
Bad Lippspringe / Hövelhof / 33102 Paderborn / 33104 Paderborn / 33106 Paderborn
Straßenverkehrsamt
33100 Paderborn für: - Überprüfung der Kraftfahreignung und Entziehung der Fahrerlaubnis - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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