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Fahrerkarten

Seit dem 1.5.2006 ist aufgrund einer EU-Verordnung der Einbau eines digitalen EG-Kontrollgerätes in Neufahrzeugen Pflicht. Betroffen sind vor allem Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen.

Einzelfragen zur Benutzungspflicht beantwortet das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).

Das digitale EG-Kontrollgerät dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten der Kraftfahrer.

Jeder, der ein Fahrzeug mit einem digitalen EG-Kontrollgerät führen möchte, benötigt dann eine Fahrerkarte.

Bitte vorab einen Onlinetermin buchen für die Vorsprache!

Was wird benötigt?

  • Nachweis der Identität (Personalausweis, Reisepass)
  • EU-Kartenführerschein
  • Im Falle der Ersatzausstellung oder Verlängerung die alte Fahrerkarte
  • Passfoto

Für die Antragstellung der Fahrerkarte wird eine Unterschrift hier vor Ort benötigt und es muss eine persönliche Identifizierung des Antragstellers stattfinden, daher ist eine persönliche Vorsprache unumgänglich.

Da die Nummer eines gültigen EU-Kartenführerscheins auf die Fahrerkarte gedruckt werden muss, ist für alle Besitzer eines älteren "Papierführerscheins" der Umtausch in das aktuelle Format erforderlich.

Hinweise

Verlängerung von Fahrerkarten

Die Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Eine Antragstellung für die Verlängerung ist 6 Monate vor Ablauf der in Ihrem Besitz befindlichen Fahrerkarte möglich.

Der Antrag sollte jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf erfolgen, damit eine rechtzeitige Ausstellung gewährleistet werden kann.

Verlust/Diebstahl von Fahrerkarten

Falls die Fahrerkarte verloren geht, muss hier vor Ort bei der Antragstellung einer Ersatzfahrerkarte eine Versicherung an Eides statt abgegeben werden über den Verlust der Fahrerkarte.

Bei Diebstahl benötigen wir eine Diebstahl-Anzeige der Polizei in der die gestohlene Fahrerkarte aufgelistet ist.

Unternehmer- und Werkstattkarten

In Nordrhein-Westfalen sind die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz für die Ausgabe von Unternehmerkarten und Werkstattkarten zuständig.

Gebühren / Zahlungsart

  • 41,00 € bei Versand zu Ihnen nach Hause bzw.
  • 38,00 € bei Abholung hier vor Ort.
  • ggf. zzgl. 30,70 € für eine eidesstattliche Versicherung

Zahlbar mit EC- oder Kreditkarte direkt am Schalter!

Rechtsgrundlagen

Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 3699
Telefax
05251 308 - 893697
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, Erdgeschoss
Raumnummer
113-115
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Frau Demir

    Straßenverkehrsamt

    Büren / 33098 Paderborn

    An der Talle 7 33102 Paderborn Tel. 05251 308-3699 Fax 05251 308-893699
  • Herr Koch

    Straßenverkehrsamt

    Salzkotten / 33100 Paderborn

    An der Talle 7 33106 Paderborn Tel. 05251 308-3699
  • Frau Neufeld

    Straßenverkehrsamt

    Borchen / Delbrück

    An der Talle 7 33106 Paderborn Tel. 05251 308-3699 Fax 05251 308-893699
  • Frau Schell

    Straßenverkehrsamt

    Salzkotten / 33100 Paderborn

    An der Talle 7 33106 Paderborn Tel. 05251 308-3699
  • Frau Stratmann

    Straßenverkehrsamt

    Bad Wünnenberg / 33106 Paderborn

    An der Talle 7 33106 Paderborn Tel. 05251 308-3699 Fax 05251 308-893699
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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