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Header Fahrerlaubnis und Füherschein

Ausnahmen vom Mindestalter

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bestehen Mindestaltergrenzen, von denen die Fahrerlaubnisbehörde Ausnahmen zulassen kann. Es besteht kein Rechtsanpruch auf die Genehmigung einer Ausnahme vom gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter. Zudem ist jeder Fall individuell zu prüfen, sodass keine Pauschalentscheidungen zulässig sind.

Die Genehmigung einer Ausnahme vom Mindestalter ist schriftlich oder elektronisch zu beantragen.

Folgende Punkte sind bei der Antragstellung zu berücksichtigen:

  • Der Nachweis eines Berufsausbildungsverhältnisses ist Grundvorausserzung für die Genehmigung einer Ausnahme vom Mindestalter. 
  • Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.
  • Für die Klasse B ist eine vorzeitige Erteilung erst ab einem Alter von 17 Jahren möglich.
  • Alle Erziehungsberechtigten müssen dem Antrag zustimmen.
  • Eine Ausnahme vom Mindestalter ist nur in besonderen Fällen möglich.
  • Arbeits- bzw. Schulzeiten sind durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. der Berufsschule nachzuweisen.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".

Sollten Sie persönlich hier vorsprechen wollen, müssen Sie vorab zwingend einen Onlinetermin buchen!

Gebühren / Zahlungsart

Ausnahmegenehmigung:

75,00 € Grundgebühr (für eine Wegstrecke)

zzgl. 35,00 € für jede weitere Wegstrecke

zu zahlen per Überweisung nach Rechnungseingang

Weiterer Ablauf/ Bearbeitungszeit

Liegen alle Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Mindestalter vor, wird die besondere Reife der antragstellenden Person im Rahmen einer medizinisch- psychologischen Untersuchung (MPU) geklärt. Dazu erhält die antragstellende Person ein Anordnungsschreiben, dem eine Einverständniserklärung beigefügt ist.

Diese Einverständniserklärung ist der Fahrerlaubnisbehörde vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden, damit die Akte an die ausgewählte Begutachtungsstelle für Fahreignung übermittelt werden kann bzw. darf. Ein Termin zur Abnahme der MPU ist daraufhin direkt mit der Begutachtungsstelle abzustimmen.

Die Ausnahmegenehmigung wird bei positiver Begutachtung nach Vorlage des Begutachtungsergebnisses erteilt. Es wird darauf hingwiesen, dass das Begutachtungsergebnis Ihrerseits im Original vorzulegen ist, da dieses aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht direkt von der Begutachtungsstelle aus übermittelt werden darf.

Die Bearbeitungszeit beträgt daher etwa 8 Wochen.

Rechtsgrundlagen

Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 3614, -3615
Telefax
05251 308 - 893697
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, Erdgeschoss
Raumnummer
116
Lageplan
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Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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