Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bestehen Mindestaltergrenzen von denen die Fahrerlaubnisbehörde Ausnahmen zulassen kann.
Für die Genehmigung einer Ausnahme vom Mindestalter ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Folgende Punkte sind bei der Antragstellung zu berücksichtigen:
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".
Sollten Sie persönlich hier vorsprechen wollen, müssen Sie vorab zwingend einen Onlinetermin buchen!
Ausnahmegenehmigung:
75,00 € Grundgebühr (für eine Wegstrecke)
zzgl. 35,00 € für jede weitere Wegstrecke
zu zahlen per Überweisung nach Rechnungseingang
Liegen alle Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Mindestalter vor, wird die besondere Reife des Antragstellers im Rahmen einer medizinisch- psychologischen Untersuchung geklärt. Dazu erhält der Antragsteller ein Anordnungsschreiben dem eine Einverständniserklärung beigefügt ist.
Diese Einverständniserklärung ist der Fahrerlaubnisbehörde vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden, damit die Akte an die ausgewählte Begutachtungsstelle weitergeleitet werden kann. Ein Termin zur Untersuchung ist dann direkt mit der Begutachtungsstelle abzustimmen.
Die Ausnahmegenehmigung wird bei positiver Begutachtung erteilt.
Die Bearbeitungszeit beträgt daher etwa 8 Wochen.
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Straßenverkehrsamt
Altenbeken / Bad Lippspringe / Bad Wünnenberg / Borchen / Büren / Delbrück / Hövelhof / Salzkotten
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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