Taxen sind Fahrzeuge, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen (Standplätzen) bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen.
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Was wird benötigt?
Ersterteilung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- EU-Kartenführerschein
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- Augenfachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt)
Verlängerung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- EU-Kartenführerschein
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- Augenfachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt)
- sofern die Fahrerlaubnis zur Fahrgasbeförderung über das 60. Lebensjahr hinaus erteilt/verlängert werden soll zusätzlich: Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
Voraussetzungen
- Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie müssen seit mind. 2 Jahren bzw. mind. 2 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre in Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein.
- Sie müssen im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein.
- Sie müssen körperlich und geistig für die Beförderung von Fahrgästen geeignet sein, die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllen und die Gewähr dafür bieten, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
- Sie müssen seit dem 01.08.2021 den sog. "kleinen Fachkundenachweis" erbringen. Dieser wird noch von der zuständigen Landesbehörde definiert.
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass es bis zu 3 Wochen dauern kann, bis das von Ihnen beim Einwohnermeldeamt beantragte Führungszeugnis bei uns vorliegt.
Gebühren / Zahlungsart
- Ersterteilung: 44,70 €
- Verlängerung: 38,00 €
Zahlbar mit EC- oder Kreditkarte direkt am Schalter!
Rechtsgrundlagen