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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen

Taxen sind Fahrzeuge, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen (Standplätzen) bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen.

Für eine persönliche Vorsprache bitte einen Onlinetermin buchen!

Was wird benötigt?

Ersterteilung

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Kartenführerschein
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Augenfachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt)

Verlängerung

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Kartenführerschein
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Augenfachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt)
  • sofern die Fahrerlaubnis zur Fahrgasbeförderung über das 60. Lebensjahr hinaus erteilt/verlängert werden soll zusätzlich: Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)

Voraussetzungen

  • Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie müssen seit mind. 2 Jahren bzw. mind. 2 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre in Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein.
  • Sie müssen im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein.
  • Sie müssen körperlich und geistig für die Beförderung von Fahrgästen geeignet sein, die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllen und die Gewähr dafür bieten, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
  • Sie müssen seit dem 01.08.2021 den sog. "kleinen Fachkundenachweis" erbringen. Dieser wird noch von der zuständigen Landesbehörde definiert.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass es bis zu 3 Wochen dauern kann, bis das von Ihnen beim Einwohnermeldeamt beantragte Führungszeugnis bei uns vorliegt.

Gebühren / Zahlungsart

  • Ersterteilung: 44,70 €
  • Verlängerung: 38,00 €

Zahlbar mit EC- oder Kreditkarte direkt am Schalter!

Rechtsgrundlagen

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

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Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 3699
Telefax
05251 308 -89 3697
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, Erdgeschoss
Raumnummer
113,114,115,118
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Frau Demir

    Straßenverkehrsamt

    Büren / 33098 Paderborn

    An der Talle 7 33102 Paderborn Tel. 05251 308-3699 Fax 05251 308-893699
  • Herr Koch

    Straßenverkehrsamt

    Salzkotten / 33100 Paderborn

    An der Talle 7 33106 Paderborn Tel. 05251 308-3699
  • Frau Neufeld

    Straßenverkehrsamt

    Borchen / Delbrück

    An der Talle 7 33106 Paderborn Tel. 05251 308-3699 Fax 05251 308-893699
  • Frau Schell

    Straßenverkehrsamt

    Salzkotten / 33100 Paderborn

    An der Talle 7 33106 Paderborn Tel. 05251 308-3699
  • Frau Stratmann

    Straßenverkehrsamt

    Bad Wünnenberg / 33106 Paderborn

    An der Talle 7 33106 Paderborn Tel. 05251 308-3699 Fax 05251 308-893699
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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