Sie möchten Ihr Fahrzeug an- oder ummelden oder ein bereits zugelassenes Fahrzeug umschreiben lassen? Das geht ganz ohne persönlichen Termin beim Straßenverkehrsamt - bequem vom heimischen Sofa aus.
Mit dem Projekt „i-Kfz“ digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stufenweise das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Bürgerinnen und Bürger können ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden, sparen Wartezeiten und Anfahrtswege weil ein Besuch bei der Behörde entfällt.
Seit dem letzten Jahr gilt „i-Kfz Stufe 4“ was bedeutet, dass auch juristische Personen, Unternehmen, Versicherer oder Autohäuser nach erfolgter Onlineregistrierung Zulassungsvorgänge in großer Zahl über i-Kfz-Portale abwickeln können.
Die Nutzung von I-KFZ ist nur möglich für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Außerdem ist ein neuer Personalausweis (nPA), ein elektronischer Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter Online-Funktion (eID-Funktion) oder ein ELSTER-Zertifikat erforderlich.
Die Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei Umzug innerhalb des Kreises Paderborn können Sie auch im Rahmen der Ummeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen. So ersparen Sie sich einen Behördengang.
Hierfür erforderliche Unterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein und der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung („TÜV“).
Seit dem 1.1.2015 können Fahrzeughalter bei einem Umzug (z. B. Zuzug in den Kreis Paderborn) ihr Kennzeichen bundesweit beibehalten. Das Fahrzeug ist jedoch weiterhin bei der zuständigen Zulassungsbehörde gebührenpflichtig umzumelden.
Sofern das Kennzeichen übernommen werden soll und bereits EU-Papiere für das Fahrzeug ausgestellt wurden, ist lediglich die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und des Ausweises erforderlich. Wenn Sie ein anderes Kennzeichen wünschen oder das Fahrzeug noch keine EU Papiere hat, muss hier auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorgelegt werden. Sollte sich die Bankverbindung für den Einzug der KFZ-Steuer ändern, benötigen Sie zusätzlich noch ein Sepa-Lastschriftmandat zur Teilnahme am Lastschriftverfahren zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer. Wenn Sie ein anderes Kennzeichen möchten, wird eine neue EVB Nummer von Ihrer Versicherung benötigt.
Für die Zulassung eines Fahrzeuges sind folgende Unterlagen erforderlich:
Außerdem bei Umschreibung oder Wiederzulassung
Bei Minderjährigen
Gegebenenfalls
Bei Zulassung von ausländischen Fahrzeugen oder Fahrzeugen aus Eigenbau entnehmen Sie bitte die notwendigen Hinweise dem Informationsblatt „Zulassung ausländische Fahrzeuge und Eigenbau“ im unterem Downloadbereich.
Vorsprachen nur mit Terminvergabe möglich!
Kontakt:
Kreis Paderborn
Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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