Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Zulassungsstelle

Onlineverfahren / Internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung (I-KFZ)

Sie möchten Ihr Fahrzeug an- oder ummelden oder ein bereits zugelassenes Fahrzeug umschreiben lassen? Das geht ganz ohne persönlichen Termin beim Straßenverkehrsamt - bequem vom heimischen Sofa aus.
Mit dem Projekt „i-Kfz“ digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stufenweise das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Bürgerinnen und Bürger können ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden, sparen Wartezeiten und Anfahrtswege weil ein Besuch bei der Behörde entfällt.
Seit dem letzten Jahr gilt „i-Kfz Stufe 4“ was bedeutet, dass auch juristische Personen, Unternehmen, Versicherer oder Autohäuser nach erfolgter Onlineregistrierung Zulassungsvorgänge in großer Zahl über i-Kfz-Portale abwickeln können.

Hinweis:

Die Nutzung von I-KFZ ist nur möglich für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Außerdem ist ein neuer Personalausweis (nPA), ein elektronischer Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter Online-Funktion (eID-Funktion) oder ein ELSTER-Zertifikat erforderlich.

Wichtiger Hinweis für Kfz-Zulassungen

Achtung: Zulassungen von Fahrzeugen sind nur für Einwohner des Kreises Paderborn möglich. Für Einwohner z.B. aus dem HSK/dem Kreis Soest sind KEINE Zulassungen möglich. 

Ausschließlich Kartenzahlung möglich.

Kennzeichen dürfen nur von Behörden entwertet werden.

Hinweise

Die Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei Umzug innerhalb des Kreises Paderborn können Sie auch im Rahmen der Ummeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen. So ersparen Sie sich einen Behördengang.
Hierfür erforderliche Unterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein und der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung („TÜV“).

Seit dem 1.1.2015 können Fahrzeughalter bei einem Umzug (z. B. Zuzug in den Kreis Paderborn) ihr Kennzeichen bundesweit beibehalten. Das Fahrzeug ist jedoch weiterhin bei der zuständigen Zulassungsbehörde gebührenpflichtig umzumelden.

Sofern das Kennzeichen übernommen werden soll und bereits EU-Papiere für das Fahrzeug ausgestellt wurden, ist lediglich die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und des Ausweises erforderlich. Wenn Sie ein anderes Kennzeichen wünschen oder das Fahrzeug noch keine EU Papiere hat, muss hier auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorgelegt werden. Sollte sich die Bankverbindung für den Einzug der KFZ-Steuer ändern, benötigen Sie zusätzlich noch ein Sepa-Lastschriftmandat zur Teilnahme am Lastschriftverfahren zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer. Wenn Sie ein anderes Kennzeichen möchten, wird eine neue EVB Nummer von Ihrer Versicherung benötigt.

Infos zum Ablauf und benötigte Unterlagen

Für die Zulassung eines Fahrzeuges sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (Bei betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeugen, anstelle der Zulassungsbescheinigung Teil 2, zusätzlich die Betriebserlaubnis)
  • Versicherungsbestätigung (eVB - Nummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. bei ausländischen Mitbürgern aus Nicht-EU-Staaten einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel
  • bei Zulassung auf eine juristische Person: der Personalausweis des Vertretungsberechtigten und ein entsprechender Registerauszug (z. B.: Handelsregister, Vereinsregister - nicht älter als 2 Jahre), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt und eine Gewerbeanmeldung
  • Bei Freiberuflern und Vereinen wird außerdem ein aktueller Briefkopf benötigt.
  • SEPA-Mandat für Kfz.-Steuer
  • Wenn der Halter nicht persönlich erscheint: eine unterschriebene Vollmacht und der Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten (zusätzlich zum Ausweis des zukünftigen Halters)
  • Bei einer Neuzulassung eines Fahrzeuges ist zwingend die CoC im Original vorzulegen! Diese darf nicht älter als 18 Monate sein.

Außerdem bei Umschreibung oder Wiederzulassung

  • bisheriger Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I

Bei Minderjährigen

  • Einwilligung und Personalausweis beider Elternteile oder des Vormundes

Gegebenenfalls

  • HU-Bericht
  • alte Kennzeichenschilder

Bei Zulassung von ausländischen Fahrzeugen oder Fahrzeugen aus Eigenbau entnehmen Sie bitte die notwendigen Hinweise dem Informationsblatt „Zulassung ausländische Fahrzeuge und Eigenbau“ im unterem Downloadbereich.

Downloads

Vorsprachen nur mit Terminvergabe möglich!

Terminvergabe

Kontakt:

Kreis Paderborn
Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn

05251 308-3699
5251 308-893698
E-Mail senden

Lageplan ansehen

Anfahrt auf Google Maps

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“