Achtung: Aktuell werden Termine nur nach Vereinbarung durchgeführt. Zudem sind sämtliche Zahlungen nur mit der EC oder Kreditkarte möglich!
Kunden können online einen Termin vereinbaren.
Achtung: Veränderte Arbeitsweise für Zulassungsdienste ab dem 16.05.2022!
Informationen zur Umstellung wurden den uns bekannten Zulassungsdiensten mitgeteilt. Soweit Fragen bestehen sollten, senden Sie uns bitte eine E-Mail.
Für die Zulassung eines Fahrzeuges sind folgende Unterlagen erforderlich:
Außerdem bei Umschreibung oder Wiederzulassung
Bei Minderjährigen
Gegebenenfalls
Bei Zulassung von ausländischen Fahrzeugen oder Fahrzeugen aus Eigenbau entnehmen Sie bitte die notwendigen Hinweise dem Informationsblatt „Zulassung ausländische Fahrzeuge und Eigenbau“ im unterem Downloadbereich.
Für die Teilnahme am Onlineverfahren I-KFZ müssen folgenden Vorraussetzungen erfüllt sein:
Dieses Online-Angebot gilt nur für Fahrzeuge, die ab dem 1.1.2015 zugelassen und mit den ab diesen Zeitpunkt neu eingeführten Kennzeichensiegeln und Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) ausgestattet sind.
Fahrzeuge, mit Zulassungsbescheinigungen und Plaketten, die bis zum 31.12.2014 ausgegeben wurden, können nicht internetbasiert außer Betrieb gesetzt werden. Dies ist weiterhin nur in einer Kfz-Zulassungsbehörde möglich.
Die auf den Kennzeichen des Fahrzeuges und auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freigelegten Sicherheitscodes müssen bekannt sein.
Seit dem 01.10.2017 können Online-Wiederzulassungen eines stillgelegten Fahrzeuges auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk über das Online Portal vorgenommen werden.
Das betreffende Fahrzeug ist aktuell zugelassen.
Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter Online-Funktion (eID-Funktion) sowie eines zertifizierten Ausweis-Lesegerätes (https://www.ausweisapp.bund.de) ist notwendig. Mit alten Personalausweisen oder Ausweisen, deren Online-Funktion nicht freigeschaltet ist, kann keine Online-Abmeldung erfolgen.
„Aufgrund unseres ersten anstehenden Quartalspatchday in 2021 finden am Samstag, dem 23.01.2021 zwischen 18:00 und 20:00 Uhr Wartungsarbeiten an der Infrastruktur der STVA Portale statt.
In diesem Zeitraum werden Ihre STVA-Portale nicht verfügbar sein. Eine allgemeine Wartungsseite zur Information wird vorgeschaltet.“
„Am Mittwoch, 27.01.2021 ab ca. 10 Uhr wird die Domain des Servicekonto.NRW umziehen.
An diesem Tag kann es zu kurzzeitiger Nicht-Erreichbarkeit kommen.“
Vorsprachen nur mit Terminvergabe möglich!
Kontakt:
Kreis Paderborn
Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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