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Header Kfz-Zulassungen

Verlust des Fahrzeugscheines /
der Zulassungsbescheinigung Teil I

Informationen für die Vorsprache

Wird ein Ersatzfahrzeugschein bzw. eine Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt, muss der Fahrzeughalter eine Verlusterklärung abgeben. Dieses gilt auch, wenn er das Fahrzeug verkauft hat und die Übergabe des Fahrzeugscheins nich im Kaufvertrag dokumentiert ist. Sollte für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt sein, ist der Fahrzeugbrief mit vorzulegen.

Notwendige Unterlagen

  • gültiger TÜV-Nachweis (Prüfbericht)
  • gültiger Personalausweis/Reispass

Vorsprachen nur mit Terminvergabe möglich!

Terminvergabe

Kontakt:

Kreis Paderborn
Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn

05251 308-3699
05251 308-893698
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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