Wird ein Ersatzfahrzeugschein bzw. eine Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt, muss der Fahrzeughalter eine Verlusterklärung abgeben. Dieses gilt auch, wenn er das Fahrzeug verkauft hat und die Übergabe des Fahrzeugscheins nich im Kaufvertrag dokumentiert ist. Sollte für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt sein, ist der Fahrzeugbrief mit vorzulegen.
Vorsprachen nur mit Terminvergabe möglich!
Kontakt:
Kreis Paderborn
Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden