Wenn ein oder beide Kennzeichenschilder abhanden gekommen sind, muss zur Verhinderung von mißbräuchlicher Verwendung eine Umkennzeichnung vorgenommen werden.
Erforderliche Unterlagen:
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Vorsprachen nur mit Terminvergabe möglich!
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Kreis Paderborn
Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn
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