Kurzzeitkennzeichen
Für ein Fahrzeug, das nicht zugelassen ist, kann zwecks einer Probe-, Prüf- oder Überführungsfahrt ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Es kann nur an Kunden ausgegeben werden, die ihren Hauptwohnsitz im
Kreis Paderborn haben oder für Fahrzeuge, die ihren Standort im Kreis Paderborn haben.
Zudem ist das Kurzzeitkennzeichen nur innerhalb Deutschlands gültig.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- oder: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Fahrzeugen, die bereits in Deutschland zugelassen waren
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) / Datenbestätigung bei Neufahrzeugen oder Fahrzeugen, die zuletzt im Ausland zugelassen waren
Nachweis über Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung (hierbei reicht bei einer Kopie der HU-Stempel auf der Rückseite des Fahrzeugscheines nicht aus!) - Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer "eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte); speziell für Kurzzeitkennzeichen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Bürgern amtlicher Lichtbildausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel, ggfs. Meldebescheinigung
- unterschriebene Vollmacht und Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, wenn dieser nicht persönlich erscheint
- bei Zulassung auf eine juristische Person: Personalausweis des Vertretungsberechtigten, Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug o.ä.
- Formular für Empfangsbevollmächtigte (+ Kopie des Personalausweises des Empfangsbevollmächtigten), wenn der Halter keinen Wohnsitz in Deutschland hat.
Im Regelfall reichen leserliche Kopien der benötigten Unterlagen aus. Die Ausweisdokumente an sich müssen jedoch gültig sein!
Voraussetzung für die Beantragung
- Hauptuntersuchung muss gültig sein
- Fahrzeug muss abgemeldet sein
Fahrten ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) sind nur zulässig:
- zu einer Prüfstelle im Kreis Paderborn oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk zur Erlangung der HU
- zu einer nächstgelegenen Werkstatt im Kreis Paderborn oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk zur unmittelbaren Reparatur der bei der HU festgestellten Mängel. Dies gilt aber nicht, wenn das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft wurde.
- Hat das Fahrzeug keine gültige HU und steht das Fahrzeug nicht im Kreis PB, kann das Kurzzeitkennzeichen nur dort beantragt werden, wo das Fahrzeug steht.
In beiden Fällen wird eine entsprechende Beschränkung in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) vermerkt.
Ist die Hauptuntersuchung erfolgreich durchgeführt worden, kann das Kurzzeitkennzeichen im Gültigkeitszeitraum für eine Überführungsfahrt ohne weitere örtliche Beschränkung genutzt werden.
Besonderheiten
- Kurzzeitkennzeichen können nicht für die Zukunft ausgestellt werden
- Die Gültigkeit beträgt 5 Tage (ab dem Tag der Beantragung)
- Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen können außerhalb des Saisonzeitraumes Kurzzeitkennzeichen zugeteilt werden (vorherige Abmeldung nicht nötig)
Verwaltungsgebühr
Die Verwaltungsgebühr beträgt 12,80 €.
Um den Vorgang am Schalter zu beschleunigen, empfehlen wir die Zahlung der Gebühr per Bankkarte direkt am Schalter!
Rechtsgrundlagen
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Downloads
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