Verlust des Fahrzeugbriefes /
der Zulassungsbescheinigung Teil II
Wird ein Ersatzbrief / eine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt, muss der Halter bei der Zulassungsbehörde persönlich eine Versicherung an Eides statt abgeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides statt vorlegen. Der Ersatzbrief wird erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist des Kraftfahrt-Bundesamtes ausgehändigt. Soll das Fahrzeug in einem auswärtigen Zulassungsbezirk zugelassen werden, wird ein Datenblatt mit den technischen Daten des Fahrzeugs erstellt. Die Briefausstellung erfolgt dann in der zuständigen Zulassungsbehörde.
Hinweis:
Wartezeit auf Ersatzfahrzeugbrief ca. 2 Wochen
Notwendige Unterlagen:
gültiger Personalausweis / Reisepass
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Eventuell Kaufvertrag, wo die Übergabe der Fahrzeugpapiere fixiert wurde
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