Sie können einen Parkausweis entweder beim:
-Sozialamt des Kreises Paderborn oder beim
(Aldegrevestraße 10-14, 33102 Paderborn).
- Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn
(An der Talle 7, 33102 Paderborn) beantragen
Die Antragsstellung ist persönlich, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person möglich.
Der blaue Parkausweis gilt für Parkplätze mit Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol)
Die orangefarbene Parkerleichterung gilt im ganzen Bundesgebiet. Ist allerdings das Merkzeichen "B" für "Begleitperson" nicht vorhanden, kann die Parkerleichterung nur für Nordrhein-Westfalen erteilt werden. Sie gilt nicht für Parkplätze mit Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol)
Die Parkausweise sind beim Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn zu beantragen.
Die Antragsstellung ist persönlich, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person möglich.
Für die Einwohner des Stadtgebietes Paderborn und Delbrück ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.
Die Gültigkeit des blauen Parkausweises und der orangefarbenen Parkerleichterung beträgt längstens 5 Jahre.
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".
Die Ausstellung des blauen Parkausweises kann bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort erfolgen. Sofern er per Post beantragt wird, dauert dies ca. 4 Werktage.
Für die orangefarbene Parkerleichterung beträgt die Bearbeitungszeit zwischen 2 und 4 Wochen, da zunächst geprüft werden muss, ob die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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